Neue Sicherheitsvorschriften für Kaminfeger

Bern, 29.06.2011 - Der Bundesrat hat die Vorschriften über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Arbeiten an wärmetechnischen Anlagen und Hochkaminen angepasst. Die Änderung tritt am 1. November 2011 in Kraft.

Die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten bei Kaminfegerarbeiten, die aus dem Jahre 1963 stammt und den heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr entspricht, wurde überarbeitet und als neues Kapitel in die Bauarbeitenverordnung eingebaut. Neu wird für Arbeiten an wärmetechnischen Anlagen und Hochkaminen eine spezielle Ausbildung verlangt. Die Arbeiten müssen zudem durch eine Person ausserhalb des Gefahrenbereichs überwacht werden. Neu ist vorgeschrieben, dass vor dem Betreten solcher Anlagen gemessen wird, ob diese genügend abgekühlt und frei von gesundheitsgefährdenden Gasen sind.

Die Revision der Bauarbeitenverordnung ist zudem Anlass, einige Bestimmungen im Bereich von Arbeiten auf Dächern dem heutigen Stand der Technik anzupassen.


Adresse für Rückfragen

BAG
Marianne Gubser
Sektion Unfallversicherung
Unfallverhütung und Militärversicherung
Tel. 031 322 95 05



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-39882.html