Teilrevision des Transplantationsgesetzes: Vernehmlassung eröffnet

Bern, 29.06.2011 - Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes. Diese Teilrevision sieht insbesondere vor, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger, welche in der Schweiz krankenversichert sind, bei der Zuteilung von Organen zu Transplantationszwecken den Personen mit Wohn-sitz in der Schweiz gleichgestellt werden.

Die Teilrevision setzt eine Motion der Ständerätin Liliane Maury Pasquier um. Der entsprechende Vorschlag des Bundesrates ist vereinbar mit dem Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) über die Personenfreizügigkeit sowie dem Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Demnach haben Personen mit Wohnsitz in einem EU- oder EFTA-Staat, die in der Schweiz arbeiten und krankenversichert sind, Anspruch auf gleiche medizinische Leistungen in der Schweiz wie hier wohnhafte Personen. Diese Gleichstellung gilt auch für die nichterwerbstätigen und in der Schweiz krankenversicherten Familienangehörigen. Mit dieser Gesetzesanpassung muss mit drei bis vier zusätzlichen Personen auf der Warteliste für Organtransplantationen gerechnet werden, auf welcher aktuell rund 1100 Personen gelistet sind.

Gleichzeitig wird mit dieser Revision die Änderung von Bestimmungen des Transplantationsgesetzes vorgeschlagen, die in der praktischen Anwendung zu Unsicherheiten geführt haben. Die vorgeschlagenen Änderungen präzisieren die aktuelle Situation und entsprechen den Bedürfnissen der betroffenen Kreise. Dies betrifft den Zeitpunkt der Anfrage an die Angehörigen im Hinblick auf eine Organentnahme, die

Zustimmung zu vorbereitenden medizinischen Massnahmen bei Urteilsunfähigkeit der Spenderin bzw. des Spenders sowie die finanzielle Absicherung der Lebendspenderinnen und -spender.

Die Vernehmlassung dauert bis am 21. Oktober 2011.


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