18. Tätigkeitsbericht
Bern, 27.06.2011 - Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Hanspeter Thür stellt heute der Öffentlichkeit seinen 18. Tätigkeitsbericht vor. Das vergangene Amtsjahr war geprägt von bedeutenden Gerichtsentscheiden, einer intensiven Kontroll- und Beratungstätigkeit und der Sensibilisierung Jugendlicher. Zudem wurde das Datenschutzgesetz auf seine Effektivität und Wirksamkeit evaluiert. Dies könnte eine Revision nach sich ziehen.
Im vergangenen Amtsjahr haben sich die obersten Gerichte des Landes mehrfach mit Fällen des EDÖB befasst. So hiessen das Bundesgericht (BGer) im September 2010 im Fall Logistep und das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Ende März 2011 in Sachen Google Street View die Anliegen des EDÖB grösstenteils gut. Der letztere Fall findet bekanntlich eine Fortsetzung vor BGer, da Google Beschwerde gegen das Urteil erhoben hat. Abgeschlossen ist hingegen die Angelegenheit der WLAN-Datenspeicherung durch Google auf seinen Kamerafahrten für Street View – Abklärungen des EDÖB ergaben, dass diese Erfassung nicht datenschutzkonform war.
In seiner Funktion als Aufsichts- und Kontrollorgan beschäftigte sich der EDÖB mit zahlreichen datenschutzrelevanten Themen, insbesondere mit neuen Technologien und Entwicklungen, die den Datenschutz vor neue Herausforderungen stellen. Er verfasste unter anderem Erläuterungen zum Einsatz von digitalen Stromzählern, auch bekannt als Smart Meter, und machte auf die so genannten Evercookies aufmerksam, die sich im PC vervielfachen, an verschiedenen Orten einnisten und kaum mehr zu beseitigen sind. In diesem Zusammenhang verfolgt er zudem aufmerksam die Umsetzung der e-Privacy-Richtlinie der EU, die erstmals ein «Opt-in» auch für Cookies vorsieht.
Nicht ganz neu, aber durchaus sensibel sind die verschiedenen biometrischen Erkennungssysteme, die im Alltag zum Einsatz kommen. Während das Verfahren mit dem Sportzentrum KSS im letzten Amtsjahr zu einem datenschutzkonformen Abschluss kam, erliess der EDÖB eine Empfehlung an die Adresse eines Tennisclubs, dessen Reservationssystem mit biometrischer Personenerkennung den gesetzlichen Anforderungen nicht genügte. Er begutachtete verschiedene Projekte für die biometrische Erkennung von Randalierern in Nacht- und Jugendlokalen und beriet ein Unternehmen, das ein neues Badge-System mit Verifikation mittels Fingerabdruck eingeführt hat.
Im Bereich von Polizei und Justiz hat der EDÖB auch dieses Jahr Kontrollen durchgeführt, unter anderem im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit beim Generalkonsulat in Istanbul und beim Schweizerischen Grenzwachtkorps. Er regte beiderorts an, die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden zu optimieren. Außerordentlich viele Auskunftsgesuche erreichten den EDÖB als Folge des im Sommer 2010 veröffentlichten Berichts der Delegation der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPDel) über die Datenbearbeitung im Staatsschutz-Informations-System ISIS. Dieses Prozedere dürfte sich künftig für die interessierten Bürgerinnen und Bürger übrigens vereinfachen – die Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit, gegenwärtig im Parlament, sieht vor, dass sich Betroffene für Auskünfte betreffend ISIS neu direkt an den Nachrichtendienst wenden können. Der EDÖB äusserte sich zudem zur Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und bemängelte sowohl den sehr offen gefassten Geltungsbereich als auch den zu umfassenden Katalog von Straftatbeständen für den Einsatz von Überwachungsprogrammen auf PCs oder Smartphones. Seine Begehren wurden im Vernehmlassungsentwurf leider nicht berücksichtigt.
Im Gesundheitsbereich war die Verunsicherung der Bevölkerung über die Versicherungskarte deutlich spürbar – zahlreiche Anfragen erreichten den EDÖB. Ausserdem unternahm er zwei Sachverhaltsabklärungen bei Versandhandelsapotheken und stellte fest, dass nebst gutem Verständnis für den Datenschutz Unklarheiten darüber bestehen, welche Gesundheitsdaten nach Gesetz zwingend bearbeitet werden müssen.
Das Bundesamt für Justiz vergab ein externes Mandat zur Evaluation der Wirksamkeit des Datenschutzgesetzes (DSG). Der EDÖB arbeitete in der Begleitgruppe mit. Die Evaluation wird 2011 abgeschlossen und könnte eine Revision des Gesetzes nach sich ziehen. Dazu gibt der EDÖB einige Denkanstösse. Er plädiert im Angesicht der rasanten Entwicklung der Kommunikationstechnologien für mehr Transparenz bei der Bearbeitung von Personendaten und für den Einbezug der Datenschutzprinzipien bei allen Projekten und von Anfang an («privacy by default»).
Im Zuge der Sensibilisierung Jugendlicher für den Umgang mit ihren persönlichen Daten hat sich der EDÖB an einer multimedialen Kampagne des Rats für Persönlichkeitsschutz beteiligt.
In Sachen Öffentlichkeitsprinzip gab es weitere wegweisende Gerichtsentscheide. So urteilte unter anderem das BGer ganz im Sinne des EDÖB, es sei Zugang zu gewähren zu den Vereinbarungen über die Auflösung der Arbeitsverträge zweier Chefbeamter der Bundesverwaltung. Es wies den Fall zur Neubeurteilung ans BVGer zurück. Dieses entschied im Februar 2011, die Dokumente müssten zugänglich gemacht werden. In einem anderen Fall entschied dasselbe Gericht, die IV-Checkliste des Bundesamtes für Sozialversicherungen müsse öffentlich zugänglich sein. Es stützte sich dabei auch auf die Argumentation des EDÖB.
Weitere Themen des 18. Tätigkeitsberichts werden im Résumé anbei zusammengefasst.Herausgeber
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
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