Selbsttest zur Prüfung der Lohngleichheit jetzt auch auf Englisch

Bern, 28.06.2011 - LOGIB, das Selbsttest-Instrument des Bundes zur Überprüfung der Lohngleichheit in Unternehmen, gibt es neu auch auf Englisch. Damit reagiert das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG auf das wachsende Bedürfnis von international tätigen Unternehmen bzw. Konzernen mit Sitz in der Schweiz, ihr Lohnsystem zu überprüfen. Das Instrument kann unter www.logib.ch gratis heruntergeladen werden.

Bislang war es für international tätige Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Filiale in der Schweiz haben, aufgrund fehlender englischer Sprachoption schwierig, LOGIB in ihrem Betrieb anzuwenden. Mit der neusten LOGIB-Version 2.2.0 wurde dieses Problem behoben.

Mit LOGIB können Unternehmen auf einfache Weise eine Standortbestimmung bezüglich Einhaltung der Lohngleichheit vornehmen. Auf dieser Grundlage können sie entscheiden, ob eine vertiefte Analyse mit Unterstützung von Fachpersonen notwendig ist. 2010 wurde LOGIB rund 3700 Mal heruntergeladen. LOGIB stösst auch international auf grosses Interesse und wurde beispielsweise von Deutschland und Luxemburg übernommen.

In der Schweiz ist Lohngleichheit ein Verfassungsrecht und im Gleichstellungsgesetz geregelt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige  Arbeit. Verschiedene internationale Übereinkommen, die die Schweiz ratifiziert hat, enthalten ebenfalls Regelungen zur Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann (vgl. CEDAW, ILO, WTO).

Zudem ist die Einhaltung der Lohngleichheit eine Voraussetzung für einen öffentlichen Auftrag. Seit 2006 führt das EBG in Zusammenarbeit mit der Beschaffungskommission des Bundes regelmässig Kontrollen durch. Im Kanton Bern ist ein Pilotprojekt im Gange, um die Eignung von LOGIB als Nachweis im Beschaffungsverfahren zu prüfen.

LOGIB bzw. die in LOGIB verwendete Methode wird auch im Rahmen des Lohngleichheitsdialogs empfohlen, der von den Dachverbänden der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden sowie des Bundes gestartet wurde. Alle Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, Verwaltungen und öffentlich-rechtliche Institutionen können sich freiwillig an diesem Dialog beteiligen, indem sie ihre Lohnsysteme auf Einhaltung der Lohngleichheit überprüfen.


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