Neue Vorschriften für die Reserven der Krankenversicherer

Bern, 22.06.2011 - Der Bundesrat hat beschlossen, die finanzielle Situation der Krankenversicherer neu mit einem KVG-Solvenztest zu beurteilen. Damit werden die derzeit gültigen, starren Reservevorschriften durch ein modernes Aufsichtskonzept abgelöst, das sich an den konkreten Risiken orientiert, denen die Versicherer ausgesetzt sind. Die neuen Regelungen gelten per 1. Januar 2012.

Mit der Einführung der risikobasierten Reserven werden die Mängel der geltenden Reservevorschriften behoben und die Sicherheit und Transparenz in der sozialen Krankenversicherung erhöht. Der KVG-Solvenztest orientiert sich am Swiss Solvency Test (SST) der Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA), der bereits heute für die privaten Versicherungsgesellschaften massgeblich ist. Der KVG-Solvenztest trägt dabei den Besonderheiten der sozialen Krankenversicherung Rechnung: dazu gehören der Umstand, dass die jährlichen Prämien die jährliche Kosten decken müssen (Umlagefinanzierung), die Freizügigkeit der Versicherten sowie der Risikoausgleich.

Die bestehenden Reservevorschriften sind sehr grob und werden den Risiken des Versicherungsgeschäfts der sozialen Krankenversicherer nicht gerecht. Sie legen die erforderlichen Reserven in Prozent der Prämien fest, wobei die drei Sätze (10 Prozent, 15 Prozent sowie 20 Prozent) nach Versichertenbestand abgestuft sind. Sie berücksichtigen damit ausschliesslich die Grösse eines Versicherers. Neu wird auch andere Risikofaktoren Rechnung getragen, beispielsweise den Risiken auf den Finanzmärkten oder dem Risiko des Ausfalls eines Kreditnehmers.

Die Einführung von risikobasierten Reserven ist eine von mehreren Massnahmen des Bundesrates zur Stärkung der Aufsicht über die Versicherer, die die soziale Krankenversicherung anbieten. Die Vorschriften bezüglich der Reserven erhalten dadurch eine rationale und nachvollziehbare Basis und ermöglichen es der Aufsicht wie auch der Öffentlichkeit, die finanzielle Lage der Versicherer besser zu beurteilen.

 


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