Neue Bestimmungen bei Nichtbezahlung von Krankenversicherungsprämien

Bern, 22.06.2011 - Der Bundesrat setzt die revidierten Bestimmungen für den Fall der Nichtbezahlung fälliger Prämien und für die Verbilligung der Prämien der Krankenversicherung auf den 1. Januar 2012 in Kraft. Ausserdem hat er entsprechende Änderungen der Verordnung verabschiedet, die gleichzeitig in Kraft treten werden.

Im Fall der Nichtbezahlung der Prämien wird ab 2012 der Grundsatz des Aufschubs der Leistungsübernahme aufgehoben. Im Gegenzug übernehmen die Kantone 85 Prozent der Forderungen, für die ein Verlustschein ausgestellt wurde. Mit dieser Revision werden in erster Linie Versicherte entlastet, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Prämien oder Kostenbeteiligungen zu begleichen. Ausserdem erleichtert sie den administrativen Aufwand für die Kantone. Schliesslich verbessert sich auch die Situation der Leistungserbringer, bei denen der Aufschub der Übernahme der Kosten für die Leistungen zu zahlreichen unbezahlten Rechnungen geführt hat.

Bei der Prämienverbilligung besteht die grösste Änderung darin, dass alle Kantone verpflichtet werden, die Zuschüsse direkt an die Versicherer auszurichten. So kann verhindert werden, dass diese Gelder für andere Zwecke als für die Bezahlung der Krankenversicherungsprämien eingesetzt werden. Die Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung wird entsprechend angepasst.


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