Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) für Flughafen Basel-Mulhouse vorgestellt

Bern, 22.06.2011 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben heute über den Ablauf des Verfahrens zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Basel-Mulhouse informiert. Basis für das SIL-Objektblatt, das den raumplanerischen Rahmen des Flughafens absteckt, bildet der heutige Flugbetrieb. Die Mitwirkung von Kantonen und Bevölkerung zum Objektblatt ist für Anfang 2012 vorgesehen.

Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist das Raumplanungsinstrument des Bundes für die Infrastrukturanlagen der Zivilluftfahrt. Er dient dazu, die Entwicklung eines Flughafens mit anderen Nutzungen und den Richtplanungen der Kantone abzustimmen. Der SIL legt für jeden Flugplatz in einem so genannten Objektblatt insbesondere den Zweck und die maximal zulässige Lärmbelastung fest, die in Form von so genannten Lärmkurven ausgewiesen wird.

Obwohl der Flughafen Basel-Mulhouse auf französischem Territorium liegt und sein Betrieb in einem Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Frankreich geregelt ist, braucht es für das Schweizer Gebiet aus raumplanerischen Gründen ein SIL-Objektblatt. Dieses schafft sowohl für die betroffenen Gemeinden als auch den Flughafen langfristig Rechtssicherheit. An einer Informationsveranstaltung  für die regionalen Behördenvertreter haben das BAZL und die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft heute in Reinach den Ablauf des SIL-Verfahrens für den Flughafen Basel vorgestellt.

Die Organisation und der Betrieb des Flughafens Basel-Mulhouse sind im 1949 zwischen der Schweiz und Frankreich geschlossenen Staatsvertrag geregelt. Unter anderem ist darin der binationale Charakter des Flughafens verankert, der in der Schweiz neben Genf und Zürich den Status eines Landesflughafens hat. In seinem luftfahrtpolitischen Bericht von 2004 hat sich der Bundesrat zur Fortführung dieses partnerschaftlichen Betriebs bekannt. Der SIL für den Flughafen Basel-Mulhouse orientiert sich an diesen beiden Grundlagen. Weitere Vorgaben bilden die Nachfragestudie und eine breit angelegte Diskussion über Betriebsvarianten aus dem Jahr 2000 sowie die Vereinbarung für die Nutzung des Instrumentenlandesystems (ILS) auf die Südpiste 33, welche das BAZL und die französische Luftfahrtbehörde DGAC 2006 abgeschlossen haben. Aufgrund dieser bereits abgestimmten Elemente erübrigt sich für den Flughafen Basel-Mulhouse ein so genannter Koordinationsprozess, mit dem jeweils die Grundlagen für die Entwicklung eines Flugplatzes ermittelt werden. Das BAZL wird deshalb gestützt auf den heutigen Betrieb einen Entwurf für das Objektblatt erstellen. Im Rahmen der nach Raumplanungsgesetz vorgesehenen Anhörung können sich Anfang nächsten Jahres sowohl die beiden Kantone als auch die Bevölkerung dazu äussern. Die Genehmigung des Objektblattes fällt in die Kompetenz des Bundesrates. Dessen Entscheid ist für Ende 2012 vorgesehen.



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