Änderungen bei medizinischen Leistungen, Analysen und Mitteln und Gegenständen beschlossen

Bern, 21.06.2011 - Das Eidgenössische Departement des Innern hat verschiedene Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung und ihrer Anhänge (KLV) beschlossen. Sie treten auf 1. Juli 2011 bzw. 1. Januar 2012 in Kraft.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt bei Patientinnen und Patienten, die dauernd Medikamente zur Blutverdünnung einnehmen müssen, neu die Kosten für Geräte und Teststreifen zur Selbstkontrolle der Blutverdünnung. Diese Patientinnen und Patienten müssen dafür nicht mehr die Hausarztpraxis aufsuchen. Neu werden zudem in der Mittel- und Gegenständeliste Lagerungsschienen für Patientinnen und Patienten mit Armlähmung nach einem Schlaganfall und Geräte zur kontinuierlichen Blutzuckermessung für ganz bestimmte Patientinnen und Patienten mit Diabetes aufgeführt und vergütet.

Eine Einschränkung wurde im Bereich der Analysen beschlossen, indem künftig die Kosten für die Suche von Infektionen mit Toxoplasmose in der Schwangerschaft nur noch in Verdachtsfällen und nicht mehr bei Routineuntersuchung (Screening) übernommen werden. Expertengruppen im In- und Ausland sind zum Schluss gekommen, dass solche Screenings keinen Nutzen bringen, da Toxoplasmose-Erkrankungen bei Neugeborenen aufgrund einer Infektion während der Schwanger-schaft äusserst selten sind und eine Behandlung gar nicht möglich ist.

Änderungen sind ausserdem vorgesehen für verschiedene medizinische Leistungen und Verfahren: diese betreffen spezielle Methoden zur Behandlung von schwer heilenden Wunden, die Behandlung von gutartigen Prostatavergrösserungen mit Laser sowie die Elektrostimulation von tiefen Hirnstrukturen von nicht behandelbaren Bewegungsstörungen.
 
Die Schmerzbehandlung mittels Injektionen von Lokalanästhetika (sog. lokale und segmentale Neuraltherapie) wurde im Rahmen der Anträge der Komplementärmedizin als unbestrittene, nicht zur Komplementärmedizin zugehörige Leistung beurteilt, deren Kosten zu übernehmen sind. Entsprechend wird dies explizit aufgeführt. Die Störfeldtherapie oder Neuraltherapie nach Huneke wird hingegen erst auf Anfang 2012 zusammen mit den übrigen Methoden der Komplementärmedizin leistungspflichtig. Die Kosten der anthroposophischen Medizin, chinesischen Arzneitherapie, Homöopathie und Phytotherapie werden unter Auflage einer Evaluation auf Ende 2017 befristet übernommen. Mit den Organisationen der Komplementärmedizin wurde vereinbart, dass diese bis Ende Jahr Evaluationskonzepte ausarbeiten und dem EDI unterbreiten

Weitere Informationen:

Bundesamt für Gesundheit, Sandra Schneider, Stv. Leiterin Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung, Telefon 031 322 95 05, media@bag.admin.ch.


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