Konferenz über gefährliche Chemikalien in Genf

Bern, 16.06.2011 - Vom 20. bis 24. Juni 2011 findet in Genf die 5. Konferenz der Parteien der Rotterdamer Konvention statt. Dieses Übereinommen regelt die Ausfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien und Pestizide. An der Konferenz werden die Teilnehmerstaaten insbesondere beschliessen, ob vier neue Substanzen – Endosulfan, Chrysotil-Asbest, Aldicarb und Alachlor – der Konvention unterstellt werden sollen. Die Schweiz unterstützt die Aufnahme dieser Stoffe in das Übereinkommen.

Gemäss der Konvention von Rotterdam, auch PIC-Konvention genannt, dürfen bestimmte gefährliche Chemikalien und Pestizide nur noch exportiert werden, wenn das Einfuhrland unter voller Sachkenntnis vorher zugestimmt hat (Prior Informed Consent PIC). Das Ausfuhrland muss dem Einfuhrland somit alle für den Importentscheid notwendigen Informationen über die Gefährlichkeit der Substanz für Mensch und Umwelt zur Verfügung stellen. Das Übereinkommen schützt so die Anwender in Landwirtschaft und Industrie sowie die Verbraucher, insbesondere in den Entwicklungsländern.

Das PIC-Verfahren gilt derzeit für 40 Substanzen. Die Liste kann mit weiteren Stoffen ergänzt werden, wenn zwei Staaten dem Sekretariat der Konvention ein Verbot melden, das zum Schutz von Mensch und Umwelt dient. Vier neue Stoffe sind zur Aufnahme in das Übereinkommen vorgeschlagen: Endosulfan, Aldicarb und Alachlor sind Wirkstoffe, die in bestimmten Pflanzenschutzmitteln zum Einsatz kommen. Chrysotil-Asbest wird für die Isolation und den Feuerschutz verwendet.  

Gemäss dem vom Bundesrat am 10. Juni 2011 verabschiedeten Mandat wird die Schweizer Delegation die Aufnahme dieser vier Substanzen in die Konvention unterstützen. Für die Schweiz wird die Verschärfung der internationalen Vorschriften kaum Auswirkungen haben. Endosulfan und Alachlor werden in unserem Land nicht hergestellt. Ausserdem sind Produkte, die es enthalten, nicht mehr zugelassen. Seit 1989 ist die Verwendung von Asbest in jeglicher Form untersagt. Aldicarb ist noch in einer einzigen Zubereitung zugelassen. Diese Zulassung wird derzeit geprüft.  

Annäherung der drei Konventionen über Chemikalien

Im Übrigen soll an der Konferenz eine Reihe von Beschlüssen über die Annäherung der drei in Genf ansässigen «Chemikalien-Konventionen» genehmigt werden: die Konvention von Rotterdam (PIC), das Übereinkommen von Stockholm über persistente organische Schadstoffe (POP) und die Konvention von Basel über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung. Die Konferenz soll insbesondere die neue Organisation der drei Sekretariate, die einer gemeinsamen Leitung unterstellt werden, sowie die Durchführung gemeinsamer Aktivitäten genehmigen. Im April 2011 hat die Konferenz der Parteien der POP-Konvention diesen Beschlüssen bereits zugestimmt. Die Konferenz der Parteien des Basler Übereinkommens wird den Verhandlungszyklus im Oktober 2011 abschliessen.


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