30 Jahre Verfassungsartikel zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten (Art. 97 BV)

Bern, 14.06.2011 - Vor 30 Jahren, am 14. Juni 1981, nahmen Volk und Stände an der Urne mit über 66% Ja-Stimmen den Verfassungsartikel zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten an. Zu diesem Anlass publiziert das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) eine Festschrift, in welcher verschiedene Autoren eine kurze Bilanz über das Erreichte ziehen.

Konsumentinnen und Konsumenten sind ein tragender Pfeiler unserer Volkswirtschaft. Um ihre Rolle als Motor der Wirtschaft wahrnehmen zu können, müssen die Konsumenten jedoch in der Lage sein, ihre Wahlfreiheit auszuüben und informierte Entscheide zu treffen. Das Vertrauen der Konsumenten spielt eine weitere wichtige Rolle. Deshalb ist ein Rahmen, der den Konsumenten eine angemessene Information und ausreichenden Schutz gewährleistet, von grosser Bedeutung.

Am 14. Juni 1981 legten Volk und Stände mit der Annahme des Verfassungsartikels zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten einen wichtigen Meilenstein dazu. Artikel 97 BV definiert eine gemeinsame Kompetenz des Bundes und der Kantone, um im Bereich des Konsumentenrechts Regelungen zu erlassen. Dies betrifft insbesondere Aspekte zur Sicherheit und Gesundheit, der Information sowie der wirtschaftlichen Interessen der Konsumenten.

Auch 30 Jahre später sind Konsumentenfragen nach wie vor aktuell: In einer zum heutigen Anlass publizierten Festschrift gibt das BFK verschiedenen Autoren die Möglichkeit, Bilanz zu ziehen und aufzuzeigen, wo noch möglicher Nachholbedarf besteht. Die Publikation kann auf der Internetseite des BFK unter www.konsum.admin.ch heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare können beim BFK bestellt werden.

Auf der Internetseite www.konsum.admin.ch sowie via Twitter und Facebook finden sich weitere In-formationen und Aktivitäten des BFK, das beim Bund zuständig für die Konsumentenpolitik ist.


Adresse für Rückfragen

Jean-Marc Vögele, Leiter Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen BFK, Tel. 031 322 20 46



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Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
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