Erhöhung der Finanzhilfen für die Konsumentenorganisationen

Bern, 10.06.2011 - Angesichts der wichtigen Rolle der Konsumentenorganisationen und ihrer immer komplexeren Aufgaben hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2011 beschlossen, ihnen höhere Finanzhilfen zu gewähren.

Der Bundesrat hat entschieden, die jährlichen Finanzhilfen für die Konsumenten­organisationen ab 2012 von 750'000 auf 1'000'000 Franken zu erhöhen. Er stützt sich dabei auf das Bundesgesetz über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten und berücksichtigt so die neuen Bedürfnisse der Konsumentenorganisationen, die insbesondere mit der Marktöffnung zusammenhängen.

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement wird den Dialog mit den Konsumentenorganisationen von nationaler Bedeutung aufnehmen, um die Modalitäten und Beträge der Subvention ab 2013 zu erörtern.


Adresse für Rückfragen

Jean-Marc Vögele,
Leiter des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen,
Tel: 031 322 20 46


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