Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten revidiert

Bern, 25.05.2011 - Der Bundesrat hat heute die Totalrevision der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) genehmigt. Damit soll die Äquivalenz zum EU-Recht erhalten bleiben. Die Struktur der Verordnung wurde komplett überarbeitet, der grösste Teil der Vorschriften bleibt indes unverändert. Die hauptsächlichen Änderungen betreffen den Geltungsbereich der Verordnung und das Verbot der Verfütterung von Speiseresten an Schweine. Gleichzeitig wurde die Tierseuchen-verordnung angepasst, um der aktuellen Seuchen- und Risikolage besser Rechnung zu tragen.

Der Geltungsbereich der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten wurde auf Nebenprodukte auf der Basis von Milch, Eiern und Honig ausgeweitet. So regelt die Verordnung beispielsweise neu auch die Verwendung der mit Antibiotika belasteten Rohmilch, die nach einer Behandlung einer Euterentzündung (Mastitis) anfällt. Diese Milch darf künftig nur noch auf dem Ursprungsbetrieb verwendet werden - entweder zum Tränken von Kälbern oder als Beimischung zur Jauche. Ansonsten muss sie vernichtet werden.

Die Verfütterung von Speiseresten („Schweinesuppe") an Schweine ist seit 2006 in der ganzen EU verboten. Um die bilateralen Abkommen im Veterinärbereich einzuhalten und die Schweizer Exportmöglichkeiten nicht einzuschränken, muss auch die Schweiz diese Verfütterung verbieten. Es konnte aber eine lange Übergangsfrist ausgehandelt werden, um der Branche die Möglichkeit zu geben, sich neu zu organisieren. Diese Übergangsfrist läuft am 30. Juni 2011 ab - entsprechend wird das Verfütterungsverbot von Speiseresten in die vorliegende Verordnung übernommen.

Das Verfütterungsverbot für Tiermehle an Nutztiere bleibt weiterhin in Kraft. Die BSE-Situation in Europa hat sich deutlich verbessert. Die EU sucht gegenwärtig nach Möglichkeiten, tierische Proteine wieder für die Fütterung von Schweinen und Geflügel zu verwenden. Die Voraussetzungen für eine begrenzte Wiederverwendung dieser Proteine sind jedoch noch nicht erfüllt.

Der Bundesrat hat im Weiteren die Tierseuchenverordnung der veränderten Tierseuchensituation, neuen Risiken und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Die Verordnung umfasst neu Bestimmungen über das West-Nil-Fieber, eine Krankheit, die in Zukunft auch in der Schweiz auftreten könnte.  Dramatische Konsequenzen könnte das Auftreten der Afrikanischen Pferdepest in der Schweiz haben. Die Bekämpfungsmassnahmen gegen diese Krankheit wurden deshalb ebenso angepasst, wie diejenigen gegen die Hühnerkrankheit ILT (Infektiöse Laryngo-Tracheitis).


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