Qualitätsstrategie des Bundes ist auf gutem Weg

Bern, 25.05.2011 - Die Qualität der Gesundheitsversorgung soll rasch und wirkungsvoll gestärkt und die Sicherheit der Patienten erhöht werden. Der Bundesrat hat die Konkretisierung der "Qualitätsstrategie im Schweizerischen Gesundheitswesen" gutgeheissen und damit den Auftrag für die weiteren Arbeiten erteilt. Dazu gehören die Lancierung eines ersten schweizweiten Qualitätsprogramms und die Vorbereitungsarbeiten zur Schaffung eines nationalen Qualitätsinstituts.

Internationale Studien zeigen auf, dass im Durchschnitt jeder zehnte Patient bei seiner Behandlung in einem Spital einen medizinischen Zwischenfall erlebt, von denen zirka die Hälfte vermeidbar gewesen wäre. Ziel der nationalen Qualitätsstrategie ist es, die Zahl solcher Ereignisse und weitere Qualitätsdefizite zu reduzieren und damit nicht nur Sicherheit und Wohlergehen der Patienten zu erhöhen, sondern auch unnötige Kosten zu vermeiden.

Der Bund wird deshalb bereits für die Jahre 2012-2014 ein erstes Nationales Qualitätsprogramm angehen, um die Spitäler in drei ausgewählten Problembereichen bei einem gezielten Verbesserungsprozess zu unterstützen. Die folgenden Themen wurden gewählt:

  • Reduktion der Spitalinfektionen
  • Verbesserung der Medikationssicherheit
  • Erhöhung der Sicherheit bei chirurgischen Eingriffen

Entsprechend dem Auftrag des Parlaments wird der Bund damit eine führende Rolle bei der Koordination und Steuerung der Qualitätssicherung einnehmen. Zur Umsetzung der Qualitätsstrategie des Bundes erteilt der Bundesrat den Auftrag, dem Parlament eine Vorlage zur Schaffung eines nationalen Qualitätsinstituts in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt zu unterbreiten. In dieses sollen bereits bestehende sowie künftige Aktivitäten zur Sicherstellung der Qualität und Wirtschaftlichkeit integriert werden. Ein solches Qualitätsinstitut fordern auch mehrere Motionen des Parlamentes. Zur Finanzierung des Instituts schlägt der Bundesrat eine Abgabe pro Versicherten von rund 3 Franken pro Jahr vor. Begleitend soll eine nationale Q-Plattform etabliert werden, die den Bund berät und in der die Leistungserbringer, die Patientenorganisationen, die Kantone und die Versicherer vertreten sind.


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