Strafrechtsdienst EFD schliesst Untersuchung im Fall Giorgio Behr / sia Abrasives Holding AG ab – Beschuldigter leistet Wiedergutmachung von 1 Mio. Franken.

Bern, 24.05.2011 - Der Rechtsdienst des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) hat die Untersuchung gegen Giorgio Behr wegen Verdachts auf Verletzung der börsenrechtlichen Meldepflicht abgeschlossen. Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem der Beschuldigte eine Wiedergutmachungszahlung von 1 Million Franken geleistet hat.

Der Rechtsdienst EFD führte im Zusammenhang mit dem Aufbau und der Offenlegung einer Beteiligung an der sia Abrasives Holding AG eine verwaltungsstrafrechtliche Untersuchung gegen Giorgio Behr wegen Verdachts auf Verletzung der börsenrechtlichen Meldepflicht. Der untersuchte Sachverhalt ereignete sich zwischen Ende 2007 und anfangs 2008.

Diese Untersuchung wurde vom Rechtsdienst EFD eingestellt, nachdem Giorgio Behr eine Wiedergutmachungszahlung im Umfang von insgesamt 1 Million Franken geleistet hat. Damit wurde das von ihm bewirkte Unrecht im Zusammenhang mit der Offenlegung und dem Beteiligungsaufbau an sia Abrasives Holding AG ausgeglichen. Der Rechtsdienst EFD hat deshalb das verwaltungsstrafrechtliche Verfahren in Anwendung von Artikel 53 des Strafgesetzbuches eingestellt.

Die Wiedergutmachungszahlung wurde im Umfang von 500‘000 Franken an verschiedene gemeinnützige Institutionen geleistet. Die restlichen 500‘000 Franken wurden an den Bund bezahlt.


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