Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer

Bern, 20.05.2011 - E-Bikes werden immer beliebter, die Palette der angebotenen Produkte wird immer breiter. Der Bund will deshalb die heutigen Regeln der technischen Entwicklung anpassen und vereinfachen: Leichte E-Bikes sollen mit einer Schiebe- und Anfahrhilfe ausgerüstet werden können, und für das Fahren schneller E-Bikes soll der Velohelm obligatorisch werden. Damit kann die Sicherheit erhöht werden. Die öffentliche Anhörung zu diesen und verschiedenen anderen vorgeschlagenen Änderungen des Strassenverkehrsrechts dauert bis am 15. August 2011.

An der Einstufung der E-Bikes soll sich nichts ändern, sie sollen wie bis anhin als "Motorfahrräder" gelten. Das heisst, es sind einplätzige und einspurige Fahrzeuge mit einer Leistung von maximal 1000 Watt. Um der technischen Entwicklung Rechnung zu tragen und die Sicherheit zu erhöhen, schlägt der Bund im Rahmen der Anhörung zur Revision der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) und der Verkehrsregelverordnung (VRV) betreffend der E-Bikes aber folgende Anpassungen vor:

  • "Leicht-Motorfahrräder" neu mit Anfahr- und Rangierhilfe:
    Neu sollen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h, die aktuell mit einer Velovignette versehen werden, mit einer Schiebe- und Anfahrhilfe ausgerüstet werden dürfen. Dies erleichtert das Rangieren mit diesen Gefährten. Solche E-Bikes dürfen über eine Motorleistung von maximal 250 Watt verfügen und bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h ohne Pedalbetätigung fahren. Für Lenkerinnen und Lenker solcher E-Bikes wird das Tragen eines Velohelms aus Sicherheitsgründen empfohlen, es ist aber nicht obligatorisch.
  • "Elektromotorfahrräder mit geringer Leistung" neu mit Velohelmpflicht und Beschränkung der Wirkung der Tretunterstützung
    E-Bikes mit einer Leistung bis 500 Watt sollen neu bis maximal 45 km/h über eine Tretunterstützung verfügen dürfen. Mit reiner Motorkraft - ohne Pedalbetätigung - dürfen diese Gefährte maximal 20 km/h schnell sein ("bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit"). Für Lenkerinnen und Lenker dieser E-Bikes soll das Tragen eines geprüften Velohelms obligatorisch werden. Diese E-Bikes gelten heute als "Motorfahrräder mit Erleichterungen" und werden mit einem Mofa-Kontrollschild. Neu fallen sie in die Unterkategorie "Elektromotorfahrräder mit geringer Leistung", das Mofa-Kontrollschild bleibt.
  • Übrige "Motorfahrräder"
    Hier soll die Wirkung der Tretunterstützung ebenfalls auf 45 km/h begrenzt werden. Diese Mofa dürfen mit reiner Motorkraft wie bisher 30 km/h schnell sein ("bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit"). Für Lenkerinnen und Lenker solche Fahrzeuge gilt seit über 20 Jahren die Helmtragpflicht. Es handelt sich um Mofas mit einer Motorleistung bis 1000 Watt und einem Hubraum bei Verbrennungsmotoren von maximal 50 Kubikzentimetern, die heute und auch künftig mit Mofa-Kontrollschild zugelassen werden. 

Nebst den Neuregelungen bei den E-Bikes werden im Rahmen dieser Verordnungsrevision weitere Änderungen und Erleichterungen vorgeschlagen. Dazu gehören zum Beispiel:

Sicherheitsausrüstung von Motorfahrzeugen:

  • In der Schweiz sollen neu zugelassene Personenwagen mit zusätzlichen Warn- und Fahrassistenzsystemen ausgerüstet werden (z.B. Antiblockier- und Notbrems-Assistenzsysteme, Fahrdynamik-Regelsysteme, Reifendruck-Überwachungssysteme und Spurhaltewarnsysteme). Die Einführung dieser Neuerungen erfolgt gestaffelt und mit der EU abgestimmt bis ins Jahr 2014.
  • In Fahrzeugen fest eingebaute spezielle Kindersitze sollen neu ein gleichwertiges Schutzniveau bieten, wie die als Zubehör gekauften Kindersitze. Zur Zeit sind für die fest eingebauten Kindersitze lediglich Beckengurten vorgeschrieben.
  • Neu typengenehmigte Personen- und Lieferwagen sollen analog zur EU obligatorisch mit Tagfahrlichter ausgerüstet werden. Für Lastwagen, Busse und Kleinbusse soll das Obligatorium erst ab dem 1.Oktober 2012 gelten.

Vereinfachter Direktimport

  • Der Direktimport von neuen Personenwagen aus dem EU-Raum soll vereinfacht werden. Die heute obligatorische vereinfachte Fahrzeugprüfung soll unter gewissen Bedingungen entfallen. Die Strassenverkehrsämter kontrollieren beim Vorliegen einer europäischen Übereinstimmungsbescheinigung ("CoC") nur mehr die Übereinstimmung von Fahrzeug und CoC und erheben die für die Ausstellung der Fahrzeugdokumente und die Besteuerung benötigten Daten.


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