Verordnung über Massnahmen gegen Syrien

Bern, 18.05.2011 - Der Bundesrat hat am 18. Mai 2011 auf der Grundlage des Embargogesetzes eine neue Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien erlassen. Damit schliesst sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen an, welche die Europäische Union am 9. Mai 2011 gegen Syrien verhängt hatte. Die Verordnung tritt am 19. Mai 2011 in Kraft.

Die neue Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien enthält ein Embargo für Rüstungsgüter und Güter, die für die interne Repression verwendet werden können, sowie Finanz- und Reisesanktionen gegenüber 13 Exponenten des syrischen Regimes.

Mit dem Erlass dieser Verordnung schliesst sich die Schweiz den Sanktionen an, welche die Europäische Union am 9. Mai 2011 gegenüber Syrien beschlossen hatte. Die restriktiven Massnahmen wurden aufgrund der seit rund zwei Monaten anhaltenden gewaltsamen Unterdrückung von friedlichen Protesten der Bevölkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskräfte erlassen.

Das neu eingeführte Rüstungsgüterembargo wird zu keiner Politikänderung in diesem Bereich führen. Die Schweiz hat schon seit über zehn Jahren kein Kriegsmaterial nach Syrien exportiert.

Personen und Institutionen, die Vermögenswerte halten oder verwalten, von denen anzunehmen ist, dass sie unter die Sperrung fallen, müssen diese dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) unverzüglich melden.


Adresse für Rückfragen

Roland E. Vock, Leiter Ressort Sanktionen, SECO,
Tel. 031 324 07 61
Antje Baertschi, Leiterin Kommunikation, SECO,
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