Schutz der Biodiversität: Die Schweiz unterzeichnet zwei Übereinkünfte

Bern, 12.05.2011 - Im Namen der Schweiz hat Botschafter Franz Perrez am 11. Mai 2011 in New York das Nagoya-Protokoll unterzeichnet. Diese im Rahmen der Biodiversitätskonvention ausgehandelte Übereinkunft regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und deren Nutzung sowie die Verteilung der daraus entstehenden Vorteile. Entsprechend dem Mandat des Bundesrates hat die Schweiz zudem ein Zusatzprotokoll über die Haftpflicht und Wiedergutmachung für Schäden an der Biodiversität unterzeichnet. Beide Übereinkünfte müssen vom Parlament ratifiziert werden.

Die Erhaltung der Biodiversität, das heisst der Vielfalt der genetischen Ressourcen, Arten und Ökosysteme, ist neben dem Klimaschutz eine der grössten Herausforderungen der internationalen Umweltpolitik. Das «Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile» zielt auf die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der genetischen Ressourcen ab.

Zum einen sieht das Protokoll vor, dass die Staaten, welche die genetischen Ressourcen bereitstellen, am Nutzen teilhaben müssen, der aus der Verwendung dieser Ressourcen erzielt wird. Zum andern erleichtert es Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Drittstaaten den Zugang zu den genetischen Ressourcen von Pflanzen, Tieren und weiteren Organismen. «Das Nagoya-Protokoll bildet das Kernstück für ein wirksames und gerechtes internationales Regime zum Schutz der Biodiversität», hob Botschafter Franz Perrez in New York hervor.

Ausserdem hat die Schweiz ebenfalls am 11. Mai 2011 in New York das «Nagoya-Kuala Lumpur-Zusatzprotokoll über Haftung und Wiedergutmachung» unterzeichnet. Dieses Zusatzprotokoll zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit regelt die Fragen der Haftung und der Wiedergutmachung für Schäden an der Biodiversität, die durch gentechnisch veränderte Organismen hervorgerufen wurden. Die Bestimmungen dieses Zusatzprotokolls sind mit der geltenden schweizerischen Gesetzgebung vereinbar.

Die Auswirkungen der beiden Protokolle auf die Schweiz werden in den Ratifikationsbotschaften an das Parlament im Detail erläutert.


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