Neues Trassenpreissystem geht in die Anhörung

Bern, 06.05.2011 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat einen Vorschlag für die Neugestaltung des Trassenpreissystems in die Anhörung geschickt. Mit der Revision sollen Anreize geschaffen werden, um die Eisenbahninfrastruktur besser auszulasten und die Umweltbelastung zu vermindern. Das BAV will auch erreichen, dass die Benützer der Bahninfrastruktur die Kosten, welche sie verursachen, vollumfänglich decken – wie dies im Gesetz vorgesehen ist. Das Geschäft hängt eng mit der Vorlage für die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) zusammen.

Gemäss Eisenbahngesetz haben Infrastrukturbetreiber Anrecht auf ein Entgelt, wenn Bahnen ihr Schienennetz benutzen. Dieses Entgelt, der Trassenpreis, muss gemäss Gesetz mindestens die sogenannten Normgrenzkosten decken, d. h. diejenigen Kosten, welche ein Zug zusätzlich verursacht. Berechnungen im Nachgang zum 2009 durchgeführten Netzaudit der SBB haben ergeben, dass diese Kosten pro Jahr um rund 200 Millionen höher sind als mit dem bisherigen Modell berechnet.

Mit dem neuen System will das BAV erreichen, dass die Benutzer der Bahninfrastruktur wie gesetzlich vorgeschrieben die effektiven Kosten begleichen, welche sie verursachen. Zudem will es Anreize setzen, damit das Netz besser ausgelastet werden kann und die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert werden.

Verschiedene Elemente des Trassenpreissystems sollen deshalb optimiert werden. Insbesondere ist geplant, die Trassenpreise nach Tageszeit zu differenzieren. Damit soll eine ausgeglichenere Auslastung des Schienennetzes erreicht werden. Gleichzeitig soll der Preis die Qualität einer Trasse berücksichtigen. Weiter will das neue Preismodell die Bahnen dazu animieren, noch stärker als bisher auf leise Fahrzeuge zu setzen.

Die Anpassung des Trassenpreissystems steht in einem engen Zusammenhang mit der Vorlage für die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI), zu welcher der Bundesrat Ende März die Vernehmlassung eröffnet hat. Zwar erfolgt die Anpassung des Trassenpreissystems rechtlich unabhängig über eine Teilrevision der Netzzugangsverordnung. Inhaltlich ist die geplante Trassenpreiserhöhung aber Bestandteil der FABI-Vorlage und mit dieser koordiniert. Dort sind jährliche Mehreinnahmen von total 300 Millionen Franken durch eine nutzerseitige Beteiligung via Trassenpreiserhöhungen vorgesehen.

Das nun in die Anhörung gehende neue Trassenpreissystem soll in einem ersten Schritt per Anfang 2013 einen zusätzlichen Beitrag von rund 200 Millionen Franken jährlich und damit die gesetzlich festgeschriebene minimale Kostendeckung sicherstellen. Per 2017 sollen die Trassenpreise in einem zweiten Schritt um weitere 100 Millionen Franken pro Jahr angehoben werden.

Die betroffenen und interessierten Kreise haben nun bis zum 17. Juni Zeit, sich zum neuen Trassenpreissystem zu äussern. Wie der Bundesrat bereits in der Vernehmlassungsvorlage zu FABI angekündigt hat, wird er nach den Sommerferien in Kenntnis der Vernehmlassungsergebnisse zu FABI definitiv über die Trassenpreiserhöhung entscheiden.


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