Krankenversicherung / 2. Vernehmlassungspaket: Spitalfinanzierung und Förderung von Managed Care
Bern, 12.05.2004 - Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum zweiten Paket von KVG-Revisionen eröffnet. Das Paket enthält je einen Botschaftsentwurf in den Bereichen Spitalfinanzierung und Managed Care inkl. Massnahmen im Medikamentensektor. Bei der Spitalfinanzierung geht es um den Wechsel von der Objekt- zur Leistungsfinanzierung und die fixe je hälftige Aufteilung der Kosten auf Kantone und Krankenversicherer. Unter dem Titel Managed Care werden Versicherungsmodelle mit integrierten Versorgungsnetzen im Gesetz verankert und definiert. Damit will der Bundesrat im Sinne einer qualitativ hochstehenden und wirtschaftlichen medizinischen Behandlung die Möglichkeiten erweitern und die Managed-Care-Modelle fördern. Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. Juli 2004.
Für das zweite Gesetzgebungspaket wird ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren mit einer Frist von 2 Monaten durchgeführt. Dieses Paket soll dem Parlament vor der Herbstsession 2004 vorgelegt und anschliessend in einem beschleunigten Verfahren beraten werden, damit die vorgeschlagenen Änderungen auf den 1.1.2006 in Kraft treten können.
Die nun in die Vernehmlassung geschickten Vorschläge zur Spitalfinanzierung und zum Thema Managed Care waren anlässlich der abgebrochenen 2. KVG Revision mehrheitlich bereits im Parlament beraten worden und wurden zum Teil durch neue Elemente ergänzt, die sich aus den Vorarbeiten für die ursprünglich geplante 3. Revision ergeben.
Botschaft 2A: Wechsel zur "dual-fixen" Spitalfinanzierung
Der Bundesrat schlägt einen Wechsel von der heutigen Objekt- zu einer Leistungsfinanzierung vor. Das heisst, dass nicht mehr die anrechenbaren Kosten eines Spitals als Betrieb insgesamt, sondern die effektiv erbrachten einzelnen Leistungen finanziert werden, was die Kostentransparenz erhöht. Der Wechsel wird auch insofern vorgenommen, als die Leistungen sowohl der öffentlichen als auch der privaten Spitäler, die in die kantonale Planung aufgenommen sind, unter Einbezug der Investitionskosten genau je zur Hälfte durch die Kantone und die Krankenversicherer entschädigt werden (sog. dual-fixe Finanzierung).
Dieser Systemwechsel stellt eine weitgehende Gleichbehandlung zwischen den verschiedenen stationären Leistungsanbietern her, erleichtert daher den Wettbewerb und war in der politischen Diskussion mehrheitsfähig. Er ist, mit Ausnahme der unterschiedlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, ein wettbewerbliches Modell, das auf dem Preis-Leistungsverhältnis und der notwendigen Markttransparenz aufbaut. Gleichzeitig gibt sich der Bundesrat den Auftrag, innert drei Jahren einen Vorschlag für ein sogenanntes monistisches Finanzierungssystem vorzulegen, das mit nur einem statt zwei Kostenträgern die Finanzierungstransparenz weiter erhöhen würde.
Mit diesen Vorschägen zur Spitalfinanzierung übernimmt der Bundesrat im Wesentlichen die Resultate aus der vom Parlament abgebrochenen 2. KVG-Revision.
Botschaft 2B: Förderung von Managed Care
In den letzten Jahren hat sich international die Erkenntnis durchgesetzt, dass für eine qualitativ hochstehende und wirtschaftliche medizinische Behandlung integrierte Angebote notwendig sind, bei denen erstens die Patienten und Patientinnen während des gesamten Diagnose- und Behandlungsprozesses begleitet und betreut werden und zweitens die Versicherer und Leistungserbringer mit in die finanzielle Verantwortung der gesamten Behandlung einbezogen werden (sog. Managed Care-Modelle). Mit der 2. KVG-Revision hätten im Sinne der Förderung der Managed Care-Modelle die Versicherer verpflichtet werden sollen, allein oder zusammen mit anderen Versicherern, eine oder mehrere entsprechende "besondere Versicherungsformen" anzubieten, in welchen die Leistungserbringer Budgetverantwortung zu übernehmen hätten. Damit war faktisch ein Zwang zum Angebot eines integrierten Versorgungsnetzes verbunden, das als Alternative zur Vertragsfreiheit angesehen wurde. Dieser Zusammenhang wird nun aufgegeben. Der Bundesrat geht davon aus, dass eine Vertragsfreiheit – und allenfalls später eine monistische Spitalfinanzierung – weitere Anreize zum Ausbau des Managed-Care-Angebots setzen dürften.
Mit dem nun vorliegenden Vorschlag wird für ein Umfeld gesorgt, das der Ausbreitung der Managed-Care-Modelle förderlich ist, ohne aber den Versicherern solche Modelle explizit vorzuschreiben. Vielmehr werden integrierte Versorgungsnetze als weitergehende und zusätzliche "besondere Versicherungsform" im Gesetz definiert. Dieses Modell wird mit einem Versorgungsziel verknüpft, das den Versicherten eine umfassende Betreuung in guter Qualität garantiert. Innerhalb der Behandlungskette können zur Erreichung dieses Ziels die bestehenden Pflichtleistungen der Grundversicherung durch Zusatzleistungen ergänzt werden.
Im Bereich der Medikamente werden die in der 2. KVG-Revision vorgeschlagenen Massnahmen aufgenommen. Insbesondere soll im Gesetz explizit verankert werden, dass bei Verschreibung eines Wirkstoffes an Stelle eines Produktes den Versicherten ein preisgünstiges Medikament abgegeben werden muss. Diese Massnahme erweitert im Dreieck Arzt/Ärztin – Patient/in – Apotheker/in die Möglichkeit des Einflusses zu Gunsten eines wirtschaftlichen Medikamenteneinsatzes. Generell müssen bei gleicher Eignung mehrerer Produkte preisgünstige Arzneimittel verordnet und abgegeben werden.
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Fritz Britt, Vizedirektor, Bundesamt für Gesundheit, 031 322 95 05
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