Neuer Kommentar auf Französisch zum Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann erschienen

Bern, 03.05.2011 - Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und die Universität Genf geben einen neuen Kommentar zum Gleichstellungsgesetz auf Französisch heraus. Das Werk fasst die Rechtsprechung und Lehre der letzten 15 Jahre seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zusammen. Es richtet sich an alle Fachleute und interessierten Personen.

Die Evaluation der Wirksamkeit des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann, das 1996 in Kraft getreten ist, hat gezeigt, dass das Gesetz noch zu wenig bekannt ist. Um die Arbeit in der Praxis zu erleichtern, haben eine Bundesrichterin, mehrere Universitätsprofessoren aus der Romandie, Expert/-innen aus der Verwaltung sowie Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit Spezialgebiet Arbeitsrecht zahlreiche interessante und komplexe Fragen dazu beantwortet, so zum Beispiel:

Kann eine Lohnungleichheit auf der Grundlage eines Vergleichs mit nur einer Kollegin bzw. eines Kollegen des jeweils anderen Geschlechts bewiesen werden? Mit welchen Evaluationsmethoden kann die Gleichwertigkeit verschiedener Funktionen festgestellt werden? Welche Gründe können einen geschlechtsspezifischen Lohnunterschied rechtfertigen? In welchen Fällen hat ein Unternehmen das Recht, eine Stelle anzubieten, die sich ausschliesslich an das eine oder andere Geschlecht richtet? Unter welchen Bedingungen kann eine Verwaltung Quoten einführen? Wie können die Verantwortlichen eines Unternehmens ihrer Pflicht nachkommen, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu verhindern? Wie muss man vorgehen, um eine diskriminierende Anstellung anzufechten? Wie kann man gegen einen Restrukturierungsplan vorgehen, der diskriminierende Kündigungen nach sich zieht? Was sagt die neue Zivilprozessverordnung darüber aus, inwieweit Organisationen befugt sind, anstelle  der Betroffenen gegen eine Diskriminierung vorzugehen? Gilt das im Gleichstellungsgesetz begründete Prinzip der kostenlosen Prozessführung auch in Fällen, in denen nur ein Teil der angerufenen Rechte dieses Gesetz betreffen?

Vierzig Jahre nachdem die Schweizerinnen auf Bundesebene das Stimmrecht erhalten haben und dreissig Jahre nach der Verankerung des Grundsatzes der Gleichberechtigung der Geschlechter in der Bundesverfassung wird den Fachkreisen ein Instrument zur Verfügung gestellt, das sie bei der Anwendung des Gleichstellungsgesetzes unterstützt. Der Kommentar ist das Ergebnis einer fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen der Universität Genf und dem Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG). Es folgt auf einen vor zwei Jahren publizierten deutschen Kommentar, der von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, dem EBG und dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund erarbeitet wurde.

Der neue Kommentar wird an zwei Veranstaltungen vorgestellt: am 5. Mai 2011 anlässlich des  «22ème Journée de droit du travail» in der Genfer Palexpo, organisiert durch Professor Gabriel Aubert und am 20. Mai 2011 anlässlich des Kolloquiums «Egalités et discriminations», organisiert vom Institut für Arbeits- und Versicherungsrecht der Universität Lausanne und vom Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Waadt. Die beiden Veranstaltungen vereinigen zusammen rund 1‘300 Fachleute.

Publikationshinweise:

Gabriel Aubert/Karine Lempen (Ed.), Commentaire de la loi fédérale sur l’égalité, Bureau fédéral de l’égalité entre femmes et hommes, Université de Genève, Slatkine, 2011.

Claudia Kaufmann/Sabine Steiger-Sackmann (Hrsg.), Kommentar zum Gleichstellungsgesetz, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Helbing & Lichtenhahn, 2009


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