Wirtschaftliche Bilanz der NEAT ausgeglichen

Bern, 26.04.2011 - Das Grossprojekt Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) hat eine ausgeglichene volkswirtschaftliche Bilanz. Zu diesem Schluss kommt eine unabhängige Wirtschaftlichkeitsstudie im Auftrag des Bundesamtes für Verkehr (BAV). Mit weiteren Massnahmen könnte die Wirtschaftlichkeit und der volkswirtschaftliche Nutzen der NEAT noch erhöht werden.

Der Bundesrat ist gesetzlich verpflichtet, die eidgenössischen Räte regelmässig über die Wirtschaftlichkeit der NEAT zu informieren. Nach Studien in den Jahren 1988, 1997 und 2002 legt das BAV nun eine neue Expertise vor. Die neue Studie stellt zwei Fragen in den Mittelpunkt:

  • Betriebswirtschaftliche Sicht: Verhältnis der zusätzlich anfallenden Betriebs-, Unterhalts- und Erneuerungskosten zu den Verkehrserträgen.
  • Volkswirtschaftliche Sicht: Nutzen des Mehrverkehrs und der Verkehrsverlagerung im Vergleich zu den gesamten Kosten.

Zusatzerträge decken die Kosten für Betrieb und Unterhalt der NEAT

Die Studie geht nach der Eröffnung der NEAT (Lötschberg- und Gotthardachse) von einer starken Zunahme der Nachfrage beim Personenverkehr und einem deutlichen Anstieg des Güterverkehrs auf der Schiene aus. Gemäss den Modellschätzungen dürften die Kapazitäten der NEAT bis 2030 zu rund 80 % ausgelastet sein. Aus betriebswirtschaftlichem Blickwinkel decken die Mehrerlöse von Infrastruktur-, Personen- und Güterverkehrsunternehmen langfristig die Betriebs- und Unterhaltskosten, nicht jedoch die Kapitalkosten. Über die ganze Betriebsphase wird das Ergebnis der NEAT wesentlich durch die Kosten der Substanzerhaltung beeinflusst. Im Durchschnitt betragen diese rund 90 Mio. Franken pro Jahr und können erwirtschaftet werden. In den ersten 15 Jahren werden noch kaum Substanzerhaltungsmassnahmen nötig sein, sie steigen aber bis 2070 auf rund 300 Mio. Franken, so dass in späteren Jahren (ohne weitere Massnahmen) eine Unterdeckung in der Grössenordnung von rund 200 Mio. Franken entsteht.

Die zusätzlichen Verkehrserlöse übertreffen somit in den ersten Jahrzehnten die Kosten für die Ersatzinvestitionen (Sicherung des Substanzerhalts). Die Überschüsse der NEAT fallen vor allem im Personenverkehr (rund 90 Mio. Franken) an, im Güterverkehr wird davon ausgegangen, dass die Kosten gerade gedeckt werden können. In der Infrastruktur können kurzfristig die laufenden Kosten erwirtschaftet werden, längerfristig ist der Substanzerhalt durch höhere Trassenpreise oder Subventionszahlungen sicherzustellen.

Im Vergleich zu den bisherigen Wirtschaftlichkeitsrechnungen hat sich das betriebswirtschaftliche Ergebnis verschlechtert. Gründe dafür sind in erster Linie die gestiegenen Baukosten und die höheren Betriebs- und Unterhaltskosten .

Volkswirtschaftliche Rechnung praktisch ausgeglichen

Nicht berücksichtigt in der betriebswirtschaftlichen Rechnung sind die Kapitalkosten für die NEAT-Investition selbst. Diese fliessen zusammen mit weiteren Auswirkungen in die volkswirtschaftliche Rechnung ein. In ihr liegt der Nutzen der NEAT bei rund 530 Mio. Franken jährlich, die gesamten Kapitalkosten werden auf insgesamt 560 Mio. Franken geschätzt. Der Nutzen liegt somit leicht tiefer als die Investitionskosten.

Die Studie zeigt auch, dass ein wesentlicher Teil des Nutzens der NEAT im Ausland anfällt, etwa in schnelleren und kostengünstigeren Nord-Süd-Verbindungen auf der Schiene mit entsprechenden Vorteilen für Wirtschaft und Umwelt. Damit leistet die Schweiz einen bedeutenden Beitrag für eine Verbesserung der internationalen Transitverkehrsproblematik und zu einer besseren Integration Europas.

Nicht berücksichtigt in der vorliegenden volkswirtschaftlichen Rechnung sind schwer zu quantifizierende Effekte wie der Nutzen für den internationalen Handel, die bessere Erreichbarkeit der Regionen oder die Stärkung des Standorts Schweiz.. Insgesamt ist die NEAT aus volkswirtschaftlicher Sicht eine kostendeckende und nutzenstiftende Investition. Aus verkehrspolitischer Sicht ist die Realisierung der NEAT eine zwingende Voraussetzung, um den verfassungsmässigen Verlagerungsauftrag umsetzen und das Landverkehrsabkommen mit der Europäischen Union einhalten zu können.

Massnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit

Die Autoren der Studie stellen eine Reihe von Massnahmen vor, welche die Wirtschaftlichkeit der NEAT verbessern könnten. Zu nennen sind folgende Vorschläge:

  • Die durch die NEAT entstehenden Produktivitätsgewinne im Güterverkehr und Zeitgewinne im Personenverkehr können mit höheren Trassenpreisen (Abgeltung zur Benützung der Infrastruktur) abgeschöpft werden. Damit würde sich die Ertragslage für die Infrastruktur auf Kosten des Personen- und Güterverkehrs verbessern und der zukünftige Subventionsbedarf kann reduziert werden.
  • Eine stärkere Förderung des Personenverkehrs verbessert die Wirtschaftlichkeit der NEAT, kann aber in Konflikt zu den Verlagerungszielen im Güterverkehr stehen.
  • Die grösste Wirkung hätte eine noch stärkere Verlagerung (z.B. durch eine europäische koordinierte Verlagerungspolitik, die Einführung einer Alpentransitbörse oder alternativer Verkehrslenkungsmassnahmen). Dies würde die Auslastung erhöhen und Mehrerträge generieren.


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