Änderung der Verordnung über das Bundes-inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz

Bern, 20.04.2011 - Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) beschlossen. Diese Änderung, die am 15. Mai 2011 in Kraft tritt, ist das Ergebnis der Revision des Inventars der schüt-zenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung in der Republik und Kanton Jura so-wie im Kanton Basel-Stadt.

Das Natur- und Heimatschutzgesetz verpflichtet den Bund, seine Anstalten und Betriebe so-wie die Kantone bei der Erfüllung von Bundesaufgaben dafür zu sorgen, dass heimatliche Landschafts- und Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler ge-schont werden und, wo das allgemeine Interesse an ihnen überwiegt, ungeschmälert erhalten bleiben. Um diese Aufgabe wahrzunehmen, erstellt der Bund Inventare von Objekten mit nationaler Bedeutung im Bereich des Natur- und Heimatschutzes. Diese Inventare sind nicht abschliessend; sie werden regelmässig überprüft und bereinigt. Über die Aufnahme, die Ab-änderung oder die Streichung von Objekten entscheidet nach Anhörung der Kantone der Bundesrat.
 
1981 konnte aufgrund der Verordnung über das Bundesinventar der schützenwerten Ortsbil-der der Schweiz (VISOS) eine erste Serie mit 122 Objekten ins Inventar aufgenommen wer-den; seither wurde es um 14 Serien erweitert. Das Bundesinventar umfasst die schützens-werten Dauersiedlungen der Schweiz denen nationale Bedeutung zuerkannt wird. Es dient dem Bund bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und Pflichten im Bereich des Heimat-schutzes und der Denkmalpflege. Die Kantone müssen es bei der Erarbeitung ihrer Richt-pläne berücksichtigen. Der Bundesrat hat nun einer Änderung der VISOS zugestimmt. In der Republik und Kanton Jura wurden acht neue Ortsbilder in das Bundesinventar aufgenommen (u.a. Beurnevésin, Les Enfers und Saignelégier) und vier davon gestrichen (u.a. Corban und Le Maira). Auch wurden sämtliche Ortsbildaufnahmen aktualisiert. Im Kanton Basel-Stadt bestehen nach wie vor drei Ortsbilder von nationaler Bedeutung (Basel, Riehen und St. Chri-schona) deren Aufnahmen ergänzt wurden.


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Marcia Haldemann, Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege, Bundesamt für Kultur Tel. 031 322 86 26


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