Bundesrat will Agglomerationspolitik weiterführen

Bern, 20.04.2011 - Der Bundesrat hat sich am 20. April 2011 dafür ausgesprochen, die Agglomerationspolitik des Bundes weiterzuentwickeln. Grundlage für seinen Entscheid bilden eine externe Evaluation sowie eine bundesinterne Standortbestimmung. Der Bundesrat hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) beauftragt, ihm 2014 einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Agglomerationspolitik des Bundes ab der Legislaturperiode 2016 – 2019 ausgerichtet sein soll.

Die von einer externen Studiengemeinschaft erarbeitete Evaluation macht deutlich, dass die 2001 eingeführte Agglomerationspolitik des Bundes zwar auf Kurs, aber noch nicht am Ziel ist. Erfolge seien insbesondere in der verbesserten Zusammenarbeit in den Agglomerationen und zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden zu verzeichnen. Auf allen drei staatspolitischen Ebenen geniesse die Agglomerationspolitik eine hohe Akzeptanz. Dank den Agglomerationsprogrammen und dem Infrastrukturfonds sei es gelungen, die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung besser aufeinander abzustimmen. Die Studie kritisiert hingegen den starken Fokus auf das Thema «Siedlung und Verkehr» und weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden nach wie vor fragil sei. Empfehlenswert sei es, die Agglomerationspolitik gesetzlich zu verankern sowie einen thematisch breiteren Ansatz zu wählen.

Ausgehend von dieser externen Evaluation empfehlen ARE und SECO in ihrem heute vom Bundesrat zur Kenntnis genommenen «Bericht zur Evaluation und Weiterentwicklung der Agglomerationspolitik des Bundes», auf eine grundsätzliche Neuausrichtung zu verzichten. An den langfristigen Zielen soll vorläufig festgehalten werden: Der Bund soll weiterhin dazu beitragen, die wirtschaftliche Attraktivität und die Lebensqualität der Agglomerationen zu erhalten, ihre weitere Ausdehnung jedoch zu begrenzen. Auch das polyzentrische Städtesystem soll weiter gestärkt werden. Das Raumkonzept Schweiz, das im Januar 2011 der Öffentlichkeit vorgestellt  worden ist, könnte dabei als neuer Bezugsrahmen dienen. Wie die externen Evaluatoren plädieren auch ARE und SECO dafür, die Agglomerationspolitik des Bundes gesetzlich festzuschreiben und thematisch auszuweiten.

Bundesrat will Themenerweiterung prüfen lassen
Mit dem Beschluss vom 20. April 2011 hält der Bundesrat grundsätzlich an der bestehenden Agglomerationspolitik fest. Er fordert die beiden Ämter jedoch auf zu prüfen, ob die Agglomerationspolitik thematisch ergänzt werden soll. Im Vordergrund stehen dabei Abklärungen zu den Themen allgemeine Wettbewerbsfähigkeit und Freiraumentwicklung. Ausserdem werden ARE und SECO analysieren, welche Rolle die Metropolitanräume sowie bedeutsame Teilgebiete innerhalb von Agglomerationen in der zukünftigen Agglomerationspolitik des Bundes spielen sollen.

ARE und SECO werden dem Bundesrat auf Basis der bis 2014 abgeschlossenen Abklärungen einen Vorschlag machen, wie die Agglomerationspolitik des Bundes ab der Legislaturperiode 2016 – 2019 aussehen soll. Diese Arbeiten erfolgen in enger Zusammenarbeit mit weiteren Bundesstellen, der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) sowie zusätzlichen relevanten Akteuren.

Die Agglomerationspolitik des Bundes
Rund drei Viertel der Schweizer Bevölkerung leben heute in Städten und Agglomerationen. In den 1990er Jahren wurde festgestellt, dass der Urbanisierungsprozess einen wachsenden Druck auf die städtischen Gebiete ausübt und verschiedene Nachteile mit sich bringt: erhöhte Verkehrs- und Umweltbelastung, soziale Probleme und eine schwierige öffentliche Finanzlage. Diese Probleme beeinträchtigten die wirtschaftliche Attraktivität der Städte und die Lebensqualität ihrer Bevölkerung. Es wurde festgestellt, dass die Städte nicht alle Schwierigkeiten im Alleingang lösen können. Der Bundesrat rief deshalb 2001 die Agglomerationspolitik des Bundes ins Leben und erteilte dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) den Auftrag, zusammen mit den Kantonen, Städten und Gemeinden eine gesamtschweizerische Politik des urbanen Raums zu entwickeln. Als wichtiger Eckpfeiler der Agglomerationspolitik des Bundes wurde 2001 die Tripartite Agglomerationskonferenz gegründet. Um die Zusammenarbeit innerhalb der Agglomerationen zu verbessern, lancierten ARE und SECO so genannte Modellvorhaben. Das ARE führte zudem Agglomerationsprogramme ein. Dank dem Infrastrukturfonds sind diese seit 2008 mit einem starken Mitfinanzierungsinstrument verknüpft und tragen dazu bei, nachhaltige Verkehrsprojekte umzusetzen.


Adresse für Rückfragen

Georg Tobler, Leiter Agglomerationspolitik,
Bundesamt für Raumentwicklung ARE,
Tel. 079 248 62 94 E-mail: georg.tobler@are.admin.ch

Rudolf Schiess, Leiter Ressort Regional- und Raumordnungspolitik,
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO,
Tel. 031 322 28 20 E-mail: rudolf.schiess@seco.admin.ch



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Der Bundesrat
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