Verordnung zur Einfuhr von Lebensmitteln aus Japan wird an neue EU-Regelungen angepasst

Bern, 14.04.2011 - Am 30. März 2011 hat das Bundesamt für Gesundheit die Verordnung über die Einfuhr von Lebensmitteln mit Ursprung oder Herkunft Japan (SR 817.026.2) erlassen. Diese Verordnung sieht eine Verstärkung der Kontrollen von Importen aus Japan vor. Dabei orientiert sie sich an der Verordnung (EU) Nr. 297/2011 der Europäischen Union. Am 12. April 2011 hat die EU die Höchstwerte für Iod, Caesium und Plutonium zwecks Harmonisierung mit Japan mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 351/2011 tiefer angesetzt. Es drängt sich deshalb auf, die strengeren japanischen Werte auch für Importe japanischer Lebensmittel in die Schweiz zu übernehmen.

Mit dieser Änderung wird weiterhin ein hoher Konsumentenschutz garantiert und eine Harmonisierung mit der EU und Japan erreicht.

Seit Mitte März erhebt die Oberzolldirektion im Auftrag des BAG Stichproben von Lebensmitteln aus Japan. Die Proben werden in spezialisierten Labors untersucht. Nach dem Reaktorunfall in Japan sind die Direktimporte von Lebensmitteln aus Japan allerdings noch weiter zurückgegangen. Die Resultate der Radioaktivitätsmessungen werden auf der BAG Homepage veröffentlicht: http://www.bag.admin.ch/themen/strahlung/11680/11706/11766/index.html?lang=de.
Bisher waren alle Lebensmittelproben negativ, die Waren konnten für den Verkauf freigegeben werden. Lebensmittel aus Japan, die heute in der Schweiz im Verkauf sind, können bedenkenlos konsumiert werden.


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BAG, Michael Beer, Leiter Abteilung Lebensmittelsicherheit, Telefon 031 322 95 05 oder media@bag.admin.ch



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