Verlängerte Nachtruhe am Flughafen Zürich wird eingehalten

Bern, 13.04.2011 - Eine Monitoring-Guppe unter Federführung des BAZL hat die Anwendung von Ausnahmen für Landungen und Starts am Flughafen Zürich nach Betriebsschluss eng begleitet. Während der Periode des Winterflugplans (31. Oktober 2010 bis 26. März 2011) hat der Flughafen die verlängerte Nachtruhe grundsätzlich eingehalten. Ausnahmen wurden vor allem wegen starker Schneefälle in Europa im Dezember bewilligt.

Seit Ende Juli 2010 gilt am Flughafen Zürich eine verlängerte Nachtruhe. Flugzeuge dürfen neu noch von 6 bis 23 Uhr landen und starten, bei Verspätungen bis 23.30 Uhr. Zuvor war der Betriebsschluss auf 24 Uhr respektive 00.30 Uhr festgelegt. Damit verfügt der Flughafen Zürich über eine der strengsten Nachtflugregelungen in Europa. Bei unvorhersehbaren ausserordentlichen Ereignissen hat der Flughafen jedoch gestützt auf das Betriebsreglement die Möglichkeit, verspätete Maschinen auch nach Betriebsschluss, das heisst nach 23.30 Uhr noch anfliegen oder starten zu lassen. Gründe dafür können Streiks, technische Probleme oder schwierige Wettersituationen wie Gewitter oder starke Schneefälle sein.

Um die Anwendung der neuen Nachtflugregelung und ihre Auswirkungen auf den Flugbetrieb analysieren zu können, hat das BAZL ein Monitoring eingerichtet. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Fachleuten des BAZL, des Flughafens, der Fluggesellschaften und des Kantons Zürich, hat die Praxis der Flüge nach Betriebsschluss begleitet und beurteilt.

Die Analyse der Monitoring-Gruppe hat für den Winterflugplan folgende Erkenntnisse ergeben:

  • Für die meisten Ausnahmebewilligungen ist das Wetter verantwortlich. Von insgesamt 134 beanspruchten Flügen nach 23.30 Uhr während des Winterflugplans erfolgten 113 im Dezember 2010.
  • Alle Beteiligten - der Flughafen, die Flug- und die Abfertigungsgesellschaften etc. - haben sich bemüht, die verlängerte Nachtflugsperre einzuhalten, und ihre Prozesse laufend optimiert.

Wegen der verlängerten Nachtflugsperre wurden insgesamt 21 Flüge mit 1780 Passagieren von und nach Zürich annulliert und verpassten 515 Passagiere ihren Anschlussflug. Ohne Ausnahmebewilligungen wären rund 18 900 Passagiere in Zürich gestrandet. Die Swiss hat zudem 14 Extraflüge durchgeführt, um rund 762 Anschlusspassagiere rechtzeitig von Genf nach Zürich zu holen.

Die Monitoring-Guppe kommt zur Einschätzung, dass der Flughafen Zürich  bestrebt ist, die Nachtflugregelung strikte einzuhalten. Die Ausnahmebewilligungen, die erteilt worden sind, fallen im wesentlichen auf den Dezember  2010, als europaweit sehr schwierige Wetterbedingungen herrschten. Das Monitoring wird über die kommenden Flugplanperioden weitergeführt.


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