Öffentliche Mitwirkung am Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene

Bern, 07.04.2011 - Der Bund koordiniert seine raumwirksamen Tätigkeiten in Sachplänen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) den Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene ergänzt und dazu die Anhörung der Kantone eröffnet. Die Anpassungen und Ergänzungen 2012 umfassen die sachplanrelevanten Elemente des angestrebten strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (STEP), vormals Bahn 2030.

Am 19. Januar 2011 hat der Bundesrat beschlossen, der VCS-Initiative „Für den öffentlichen Verkehr“ mit der Botschaft zur Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Am 30. März 2011 hat der Bundesrat die Vernehmlassung dazu eröffnet. Die Vernehmlassungsvorlage enthält unter anderem das Strategische Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (STEP) des Bundes, vormals Bahn 2030.

Die sachplanrelevanten Elemente des angestrebten strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (STEP) werden in den Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene überführt und dadurch mit den anderen raumrelevanten Aktivitäten des Bundes und der Kantone koordiniert. Diese Arbeit erfolgt zweistufig:
- In einem ersten Schritt wird der Konzeptteil des Sachplans mit dem Inhalt der Vernehmlassungsvorlage abgestimmt. Dieser Konzeptteil ist Gegenstand dieser Anhörung nach Artikel 19 RPV, die bis zum 8. Juli 2011 dauert.
- Zu einem späteren Zeitpunkt wird zur Behandlung der sachplanrelevanten Vorhaben in den Objektblättern eine zweite Anhörung eröffnet.

Ziel des Sachplans ist es, die beabsichtigte langfristige Entwicklung der Schieneninfrastruktur mit der anzustrebenden räumlichen Entwicklung zu koordinieren und damit einen Rahmen für die räumliche Entwicklung der Kantone und Gemeinden zu schaffen. Aus diesem Grund enthält der Sachplan als räumliches Planungsinstrument auch Vorhaben, deren Finanzierung zum heutigen Zeitpunkt nicht sichergestellt ist. Der Bund wahrt so nationale Interessen und hält Optionen für die Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur offen.


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