600 Millionen für die Infrastrukturfinanzierung der Privatbahnen

Bern, 17.03.2006 - Der Bundesrat hat die Botschaft zum 9. Rahmenkredit für Investitionsbeiträge an die Privatbahnen für die Jahre 2007-2010 zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der neue Kredit umfasst 600 Millionen Franken und dient dem Substanzerhalt der Infrastruktur sowie technischen Verbesserungen.

Der Bundesrat beantragt dem Parlament einen 9. Rahmenkredit für die Jahre 2007-2010 im Umfang von 600 Millionen Franken. Damit soll die Infrastrukturfinanzierung der Privatbahnen für die nächsten Jahre sichergestellt werden. Dieser Kredit ist als Übergangslösung zu verstehen. Mittelfristig ist vorgesehen, die Finanzierung der Privatbahnen mit Leistungsvereinbarungen zu regeln, wie dies seit 1999 auch bei der SBB AG üblich ist.
 
Neu können aus diesem Kredit nicht nur einzelne Objekte bezahlt werden, sondern es ist auch möglich, mit Jahresbeiträgen ganze Programme zu finanzieren. Verschiedene Kantone möchten dennoch an der Objektfinanzierung festhalten, was weiterhin möglich bleibt.

Aufgrund der Eingaben der Privatbahnen ist absehbar, dass die zur Verfügung stehenden Gelder mittel- und langfristig für den Substanzerhalt und für neue Erweiterungsinvestitionen nicht ausreichen werden. Können die Mittel mittelfristig nicht erhöht werden, ist die Stilllegung einzelner Strecken nicht auszuschliessen.

Mit der Infrastrukturfinanzierung für die Privatbahnen werden im Wesentlichen dieselben Ziele verfolgt wie mit der SBB-Leistungsvereinbarung. Insbesondere gelten dieselben politischen Zielvorgaben, wie beispielsweise die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus und der Leistungsfähigkeit des Netzes. Mit der SBB AG hat der Bund erneut eine Leistungsvereinbarung für die Jahre 2007-2010 ausgehandelt. Die entsprechende Botschaft hat der Bundesrat letzte Woche verabschiedet.

Der BLS Lötschbergbahn AG waren für den erfolgten Ausbau der Bergstrecke auf Doppelspur verzinsliche und rückzahlbare Darlehen von 798 Millionen Franken gewährt worden. Der Bundesrat beantragt nun, diese Darlehen in unverzinsliche und nur bedingt rückzahlbare Darlehen umzuwandeln. Die BLS ist nicht in der Lage, die Darlehen zu verzinsen und zurückzuzahlen, wie dies vor 30 Jahren unter anderen Voraussetzungen angenommen worden war.


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