Krankenversicherung: Bundesrat möchte die Prämien zurückerstatten, die in einigen Kantonen zu viel bezahlt wurden

Bern, 06.04.2011 - Der Bundesrat hat von einem Aussprachpapier des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zur Frage der Rückvergütung der Prämien der Krankenversicherung Kenntnis genommen, die in einigen Kantonen zu viel bezahlt wurden. Er hat das EDI beauftragt, eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) vorzulegen, um diese Unterschiede auszugleichen, die seit dem Inkrafttreten des KVG entstanden sind.

Das EDI hat dem Bundesrat mehrere Vorschläge unterbreitet, unter anderem eine Verfassungsänderung. Schliesslich hat sich der Bundesrat für den Weg der Gesetzgebung entschieden, der sich rascher umsetzen lässt.

Die gewählte Lösung erfordert eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes. Die Korrektur wird über die Prämien erfolgen. Die Lenkungsabgaben, die auf den flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und auf den CO2-Emissionen erhoben werden, sollen als Berechnungsgrundlage dienen, um einen maximalen jährlichen Prämienzuschlag (zum Beispiel Fr. 48 für 2011) festzulegen, der von den Versicherten jener Kantone verlangt werden kann, in denen ein Defizit entstanden ist. Dieses System wird auf sechs Jahre befristet und ermöglicht einen Ausgleich im Umfang von insgesamt rund 1 Milliarde Franken.

Künftig wird sich dieses Problem nicht mehr stellen, da im Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz, das sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet, ein Korrekturmechanismus vorgesehen ist. Mit diesem Mechanismus lässt sich von nun an gewährleisten, dass die Prämien, die in jedem Kanton bezahlt werden, die Kosten decken, die von den Versicherten des entsprechenden Kantons verursacht werden. Allfällige Fehleinschätzungen der Versicherer werden so jeweils im Folgejahr korrigiert.


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