Gesundheit von Mensch und Tier beim Umgang mit Heilmitteln effizienter schützen

(Letzte Änderung 06.04.2011)

Bern, 06.04.2011 - Der Bundesrat will effizienter als bisher die Gesundheit von Mensch und Tier schützen. Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung zur ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) hat er das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) heute beauftragt, ein Massnahmenpaket zuhanden des Parlamentes auszuarbeiten. Der Bundesrat wird den Gesetzes- und Botschaftsentwurf voraussichtlich im Frühjahr 2012 verabschieden.

Das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz) ist seit 1. Januar 2002 in Kraft. Es soll zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier gewährleisten, dass nur qualitativ hoch stehende, sichere und wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden. Diese Bundesregelung hat sich mehrheitlich bewährt.

In einigen Bereichen besteht nach Ansicht von Parlament und Bundesrat jedoch Anpassungsbedarf. So sollen im Zuge der weltweiten Bemühungen die Verfügbarkeit von kindergerechten Arzneimitteln verbessert und die Marktüberwachung gestärkt werden. Gleichzeitig erhält die Bevölkerung einfacher Zugang zu Arzneimitteln der Komplementärmedizin sowie zu traditionell verwendeten Präparaten.

Zwischen dem 21. Oktober 2009 und dem 5. März 2010 hatten die interessierten Kreise Gelegenheit, zu den Vorschlägen des Bundesrates Stellung zu nehmen. Eine deutliche Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsste die Vorlage. Einzelne Massnahmen wie die Rollenteilung der Gesundheitsfachleute oder die Zulassung von Komplementärarzneimitteln waren umstritten.

In Kenntnis dieser Stellungnahmen hat der Bundesrat unter anderem beschlossen, die Zulassung von „traditionellen" nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit Indikation gegenüber dem Vernehmlassungsvorschlag zu erleichtern. Zudem soll die so genannte Selbstmedikation, wie vom Parlament gefordert, vereinfacht werden. Im Gegenzug beabsichtigt der Bundesrat, mehr Ressourcen zur Stärkung der Marktüberwachung und zur Durchsetzung des Verbots geldwerter Vorteile (z.B. Boni, Rabatte, Geschenke) einzusetzen.

Der Entscheid über eine Einschränkung der ärztlichen Arzneimittelabgabe ist zurückgestellt worden, insbesondere weil das Ergebnis der Diskussionen zwischen santésuisse und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte zu diesem Thema noch aussteht. Gleichzeitig führt das EDI seine Überlegungen zu diesem Thema unter Berücksichtigung der Arbeiten zur Revision des Medizinalberufegesetzes und des Projekts der integrierten Versorgung weiter. Es wird dem Bundesrat Anfang 2012 seine Vorschläge für die Weiterführung dieses Geschäfts unterbreiten.


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