Handlungsbedarf für die Schweiz im Diskriminierungsschutz

Bern, 05.04.2011 - Bei der dritten Auflage des Migrant Integration Policy Index (MIPEX III) figuriert die Schweiz beim Diskriminierungsschutz auf dem zweitletzten Platz unter 31 analysierten Ländern. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) schlägt Lösungen zur Schliessung der Lücken in der schweizerischen Gesetzgebung in diesem Bereich vor.

Der Migrant Integration Policy Index (MIPEX III, www.mipex.eu) ist ein Länderindex, der den rechtlichen Rahmen für Integration in allen Ländern der Europäischen Union, Kanada, den USA, Norwegen und der Schweiz analysiert und vergleicht. Nach den im Jahr 2010 erhobenen Daten rangiert die Schweiz insgesamt auf Platz 23 von 31, bezüglich der Anti-Diskriminierung auf dem zweitletzten Platz. Im Bereich der politischen Partizipation ist die Schweiz im ersten Drittel positioniert.

In der Tat verfügt die Schweiz über keine umfassende Diskriminierungsgesetzgebung, die Durchsetzungsmechanismen sind schwach und Gleichstellungsstellen sind mit ungenügenden Kompetenzen ausgestattet. Seit der letzten Analyse im Jahr 2007 sind auch keine Fortschritte erzielt worden. Auch wenn die Ergebnisse von den verwendeten Methoden abhängig sind, sollten sie eine vertiefte Reflexion über die schweizerische Gesetzgebung im Bereich der Bekämpfung von Diskriminierung in Gang setzen.

Die EKR hat letztes Jahr aufgrund einer eingehenden Analyse des bestehenden Rechts aufgezeigt, dass die Schweiz nicht über ein vollständiges und kohärentes rechtliches Instrumentarium zur Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung verfügt. Gestützt auf diese Analyse hat die EKR zehn aufeinander abgestimmte Empfehlungen zur Behebung der erkannten Mängel erarbeitet. Zur Bekämpfung der Diskriminierung empfiehlt die EKR dem Gesetzgeber, ausdrückliche privatrechtliche und aufsichtsrechtliche Verbote rassistischer Diskriminierung zu erlassen. Zur praktischen Durchsetzung der Diskriminierungsverbote sind die Beratungsstrukturen und Mediationsdienste auszubauen und zu stärken.

(EKR-Stellungnahme: www.ekr.admin.ch/shop/00007/00073/index.html?lang=de)

Die Schweiz braucht eine aktive Integrationspolitik, die auch Diskriminierungen thematisiert und sich für jeden Lebensbereich mit diesen auseinandersetzt. Die Förderung der Chancengleichheit und die wirksame Bekämpfung der Diskriminierung sind unverzichtbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration.


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Kathrin Buchmann, lic. iur., LL.M., Stellvertretende Geschäftsführerin EKR
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