Der Bundesrat spricht sich gegen eine freie Wahl der Pensionskasse aus

Bern, 17.03.2006 - Der Bundesrat hat die beiden Berichte über eine Einführung der freien Pensionskassenwahl zur Kenntnis genommen. Er ist zum Schluss gekommen, dass die freie Pensionskassenwahl zurzeit kein wünschbares Modell für die Weiterentwicklung der zweiten Säule darstellt. Eine verstärkte Individualisierung würde seiner Ansicht nach das System und das Kosten-Leistungsverhältnis schwächen. Die Eidg. BVG-Kommission hatte sich bereits einstimmig gegen eine freie Wahl der Pensionskasse ausgesprochen.

Die Verfasser der beiden Berichte - Pittet Associés SA / J.-A. Schneider, Genf (gegen die freie Pensionskassenwahl) und econcept AG / Ecofin, Zürich (für die freie Wahl) haben die Machbarkeit der freien Pensionskassenwahl anhand dreier Szenarien untersucht:

  1. Freie Pensionskassenwahl (Keine Verbindung mehr mit dem Arbeitgeber; die Wahl der Pensionskasse ist für die Versicherten für die gesamte berufliche Vorsorge frei).
  2. Teilweise freie Pensionskassenwahl für den überobligatorischen Bereich (Die obligatorische Vorsorge wird weiterhin über den Arbeitgeber abgewickelt, aber die Versicherten können für den überobligatorischen Bereich eine andere Pensionskasse wählen).
  3. Teilweise freie Wahl innerhalb einer Pensionskasse für den überobligatorischen Bereich (Die Versicherten können innerhalb der Pensionskasse des Arbeitgebers unter verschiedenen Vorsorgeplänen und Anlagestrategien auswählen).

econcept AG / Ecofin sah bei den drei vorgegebenen Szenarien die Machbarkeit nicht gegeben und schlug ein viertes Szenario vor. Dieses basiert auf einer kollektiven Risikoversicherung und der freien Wahl eines Vorsorgeplans. Bei diesem Modell könnten die Versicherten selber entscheiden, aus welchem Altersparplan sie den grössten Nutzen ziehen. Gemäss Autoren würde dadurch der Wettbewerb unter den Anbietern gefördert. Dieses Modell könnte einen positiven Effekt auf die Stabilität der Altersvorsorge zeitigen, sofern parallel dazu Massnahmen eingeführt werden, wie Mindestbeiträge für ein ausreichendes Sparkapital und adäquate Information für die Versicherten.

Nach Ansicht von Pittet Associés SA / J.-A. Schneider verleiten die versprochenen Vorteile, die eine Einführung der Wahlfreiheit bieten könnte, zu falschen Annahmen, während der Risikotransfer auf die Versicherten gleichzeitig dramatische Auswirkungen haben könnte. Einzig das dritte Modell (freie Wahl innerhalb der Pensionskasse) ist ein gangbarer Weg für die schweizerische berufliche Vorsorge. Hier könnten einzelne Individualisierungselemente eingeführt werden, was mit der 1. BVG-Revision zum Teil bereits konkretisiert wird. Die wirklichen Herausforderungen der beruflichen Vorsorge stehen gemäss Pittet Associés SA / J.-A. Schneider nicht im Zusammenhang mit der Einführung der freien Pensionskassenwahl. Diesen Aspekt erachten sie derzeit nicht als relevant und auch in Zukunft ist eine solche Entwicklung für sie nicht wünschenswert.

Der Bundesrat stellt fest, dass die 2. Säule seit ihrer Einführung Schritt für Schritt individualisiert wurde. Stabilität und Effizienz des Systems, d.h. das Kosten-Leistungsverhältnis, beruhen dabei hauptsächlich auf dem Prinzip der Kollektivität. Eine verstärkte Individualisierung würde das System schwächen und die Kosten für alle beteiligten Akteure in die Höhe treiben. Betroffen wäre vor allem der Staat, der für die Verluste der Versicherten aufkommen müsste. Für den Bundesrat ist die freie Wahl der Pensionskasse zurzeit kein wünschbares Modell für die Weiterentwicklung der zweiten Säule.

Die Eidg. BVG-Kommission hatte sich bereits im September 2005 einstimmig gegen die freie Pensionskassenwahl ausgesprochen. Die Kommission begründete diesen Entscheid insbesondere damit, dass die Sicherheit des Systems tangiert würde und mit einer Kostenerhöhung zu rechnen wäre. Die BVG-Kommission schlägt vor, diese Problematik nicht weiter zu untersuchen und die weiteren Arbeiten auf grundlegendere Fragen zu konzentrieren.


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