Bundesrat unterzeichnet WHO-Rahmenkonvention zur Eindämmung des Tabakgebrauchs

Bern, 23.06.2004 - Der Bundesrat hat beschlossen, das multilaterale Übereinkommen zur Tabakprävention der WHO zu unterzeichnen. Das Abkommen verlangt von den beitretenden Staaten verbindliche Massnahmen zur Tabakprävention und wird von einer grossen Mehrheit der WHO-Mitgliedstaaten getragen. Für die in den kommenden Jahren dem Parlament vorzuschlagende Ratifikation durch die Schweiz müssen einige gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden.

Die WHO-Rahmenkonvention zur Eindämmung des Tabakgebrauchs 'Framework Convention on Tobacco Control' (FCTC) enthält die Grundsätze, die in den nächsten Jahren weltweit für den Umgang mit Tabak und Tabakwaren gelten sollen. Das Angebot und die Nachfrage von Tabakprodukten sollen durch verschiedene, auf wissen­schaftlichen Erkenntnissen abgestützte Massnahmen zugunsten einer besseren Gesundheit weltweit gesteuert werden. Die Konvention ist der erste rechtlich verbindliche multilaterale Staatsvertrag in der Geschichte der WHO. Sie wird in Kraft treten, sobald 40 Staaten die Konvention ratifiziert haben.

Das FCTC verpflichtet die Mitgliedstaaten insbesondere zu folgenden Vorkehrungen:

  • Schmuggel: Massnahmen, um den Zigarettenschmuggel, das illegale Herstellen und die Fälschung von Tabakprodukten zu eliminieren sind zu ergreifen.
  • Werbung: Einschränkungen der Tabakwerbung und des Tabaksponsorings sind in der Gesetzgebung vorzusehen.
  • Produktdeklaration: Warnhinweise sind auf allen Tabakprodukten anzubringen.
  • Schutz vor Passivrauchen: Wirksame Massnahmen zum Schutz vor Passivrauchen am Arbeitsplatz, in geschlossenen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einrichtungen und Plätzen sind anzuordnen.

Weltweit wurde bis anhin die Konvention von 135 Staaten und der EU unterzeichnet sowie von 21 Staaten (z.B. Neuseeland, Norwegen und Ungarn, Stand: 22.6.04) ratifiziert. Schweizer Botschafter Jenö Staehelin wird die Unterzeichnung im Namen des Bundesrates am 25. Juni 2004 am UNO-Sitz in New York vornehmen.

Mit der Unterzeichnung der Rahmenkonvention drückt der Bundesrat seinen politischen Willen aus, das Vorhaben der WHO auch in der Schweiz umzusetzen. Für die Ratifi­kation werden einige gesetzliche Anpassungen notwendig sein. Gemäss Legislaturplanung 2003-2007 ist vorgesehen, eine Ratifikationsbotschaft zu erarbeiten, die in der Legislaturperiode 2003-2007 in die Vernehmlassung geschickt werden soll.


Adresse für Rückfragen

Philippe Vallat, Leiter Nationales Programm zur Tabakprävention 2001-2005, Bundesamt für Gesundheit, Telefon 031 322 95 05



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