Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten

Grenchen, 24.03.2011 - Im zweiten Halbjahr 2010 sind bei den Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten insgesamt 14‘337 Schlichtungsbegehren neu eingegangen, dies sind 1‘169 weniger als im ersten Halbjahr 2010. Als massgebende Vergleichsbasis muss allerdings in erster Linie das gleiche Halbjahr des Vorjahres (zweites Halbjahr 2009) verwendet werden. Bei diesem Vergleich ergibt sich ein Rückgang der Anzahl der Begehren von 17‘109 auf 14‘337, das sind 2‘772 Begehren oder 16.2 Prozent weniger.

In 6‘827 Fällen kam es zu einer Einigung zwischen den Parteien, dies entspricht 47 Prozent der erledigten Fälle. In 2‘736 Fällen, bzw. 18.8 Prozent, wurde keine Einigung erzielt. In 1'076 Fällen wurde ein Entscheid getroffen, dies entspricht 7.4 Prozent der erledigten Fälle. 3'898 Fälle wurden durch Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit, Rückzug oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt (26.8 Prozent).

7‘955 Fälle waren am Ende des zweiten Halbjahres 2010 noch pendent.


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