Agrarpolitik 2014-2017: Für eine produktive und nachhaltige Landwirtschaft

Bern, 23.03.2011 - Mit der Agrarpolitik 2014-2017 will der Bundesrat die landwirtschaftliche Produktion stärken, die Umweltleistungen steigern und die bäuerlichen Einkommen verbessern. Zur finanziellen Unterstützung der Landwirtschaft sieht er für die Periode 2014 bis 2017 in den drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen insgesamt 13,670 Milliarden Franken vor. Der Bundesrat hat am 23. März 2011 das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, bei den Kantonen und den interessierten Kreisen bis Ende Juni eine Vernehmlassung durchzuführen.

Die Agrarpolitik 2014-2017 ist ein weiterer Schritt hin zu einer produktiven und nachhaltigen Landwirtschaft. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen wird die Nahrungsmittelproduktion kalorienmässig zunehmen. Dies ist insbesondere auf eine erhöhte Getreideproduktion zurückzuführen, wie Modellberechnungen zeigen. Damit sinkt die Abhängigkeit von importierten Futtermitteln. Positive Auswirkungen werden auch bei der Wettbewerbsfähigkeit erwartet.

Die Landwirtschaft kann zudem ihre Umweltleistungen verbessern. Die Umweltmassnahmen zielen vermehrt auf den Aspekt der Qualität. Die Artenvielfalt wird gefördert und die Ressourceneffizienz gesteigert. Ziel ist es, die Phosphor- und Stickstoffeffizienz um 6 beziehungsweise 4 Prozentpunkte zu erhöhen. Zudem leistet die Agrarpolitik 2014-2017 einen Beitrag zur Reduktion des Kulturlandverlusts und führt zu einer Aufwertung der Landschaftsqualität.

Gemäss den Modellrechnungen wird das Einkommen des gesamten Landwirtschaftssektors im Jahr 2017 rund hundert Millionen Franken höher liegen, als wenn die heutigen Instrumente unverändert weitergeführt würden. Da sich die Strukturen weiter entwickeln und die Arbeitsproduktivität zunehmen wird, werden mit der Agrarpolitik 2014-2017 die einzelbetrieblichen Einkommen im Mittel voraussichtlich um mehr als 10 Prozent steigen. Die Kaufkraft der Bauernfamilien verbessert sich dadurch.

Kernelement der Agrarpolitik 2014-2017 ist die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems. Die Direktzahlungsinstrumente werden klar auf die in der Bundesverfassung festgehaltenen Ziele ausgerichtet. Um Transparenz und Klarheit zu schaffen, wird für jedes Ziel ein Instrument vorgeschlagen:

  • Kulturlandschaftsbeiträge zur Offenhaltung der Kulturlandschaft;
  • Versorgungssicherheitsbeiträge zur Erhaltung einer sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln;
  • Biodiversitätsbeiträge zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt;
  • Landschaftsqualitätsbeiträge zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften;
  • Produktionssystembeiträge zur Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen (zum Beispiel Bio und Integrierte Produktion).

Ergänzt werden diese fünf Instrumente durch zwei weitere Beitragsarten, die Ressourceneffizienzbeiträge und die Anpassungsbeiträge.

Wichtige Elemente der Agrarpolitik 2014-2017 sind auch die Qualitätsstrategie und die Ernährungssouveränität. Da der Staat bei der Qualitätspolitik nur eine subsidiäre Rolle einnehmen kann, muss die Qualitätsstrategie in erster Linie von den betroffenen Akteuren getragen werden. Der Bund begleitet diesen Prozess und verstärkt die Instrumente, die subsidiär zur Verfügung gestellt werden. In der Vorlage wird eine rechtliche Grundlage für mögliche unterstützende, staatliche Massnahmen oder Instrumente vorgeschlagen. Zur Verankerung der Ernährungssouveränität im Landwirtschaftsgesetz hat der Bundesrat einen Vorschlag der Wirtschaftskommission des Nationalrats aufgenommen.

Die Agrarpolitik 2014-2017 konkretisiert die bundesrätliche Strategie zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen in den Bereichen Wirtschaftlichkeit, Bereitstellung von Nahrungsmitteln und Umwelt (Diskussionspapier Land- und Ernährungswirtschaft 2025). Dazu hat der Bundesrat vier strategische Schwerpunkte definiert:

  1. Sichere und wettbewerbsfähige Nahrungsmittelproduktion und -versorgung gewährleisten;
  2. Ressourcen effizient nutzen und nachhaltigen Konsum fördern;
  3. Vitalität und Attraktivität des ländlichen Raums stärken;
  4. Innovation und Unternehmertum in der Land- und Ernährungswirtschaft fördern.

Diese Schwerpunkte reihen sich ein in die kontinuierliche Weiterentwicklung der Agrarpolitik seit dem Beginn der 1990er Jahre und erlauben eine nachhaltige, den Bedürfnissen der Bevölkerung angepassten landwirtschaftlichen Produktion.


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