6. IV-Revision: Räte sagen Ja zu erstem Massnahmenpaket

Bern, 18.03.2011 - Das erste Massnahmenpaket der 6. Revision zur Sanierung der Invalidenversicherung IV und Wiedereingliederung von IV-Rentnerinnen und Rentnern kann voraussichtlich auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden. Die eidgenössischen Räte stimmten der Teilrevision am Freitag in der Schlussabstimmung zu. Definitiv verabschiedet wurde auch das neue Psychologieberufegesetz, das die Aus- und Weiterbildung regelt und die Patienten besser schützt.

Der erste Teil der 6. IV-Revision (Massnahmenpaket 6a) soll die Invalidenversicherung ab 2018, wenn die Massnahmen voll greifen, um durchschnittlich 500 Millionen Franken pro Jahr entlasten. Insbesondere, weil zusätzliche Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die IV-Revision 6a besteht zur Hauptsache aus den folgenden vier Kernelementen:

1. Eingliederungsorientierte Rentenrevision

Die 5. IV-Revision verwirklichte das Prinzip „Eingliederung vor Rente“ und zielt darauf ab, dass Probleme am Arbeitsplatz frühzeitig erkannt werden, damit die Versicherten ihre Stelle nicht aus gesundheitlichen Problemen verlieren. Die IV-Revision 6a entwickelt dieses Prinzip zum Grundsatz „Eingliederung statt Rente“ weiter. Ziel ist es, Personen wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern, die bereits eine IV-Rente beziehen. Mit entsprechender Unterstützung sollen sie in den nächsten 6 Jahren wieder ganz oder teilweise in die Erwerbstätigkeit zurückfinden. Ihre Zahl wird auf rund 12 500 gewichtete Renten geschätzt oder auf 5 Prozent der heutigen ausgerichteten Renten. Für all jene Fälle, in denen eine Wiedereingliederung scheitert, ist ein Auffangnetz vorgesehen: Bis 3 Jahre nach dem Verzicht auf die Rente richtet die IV bei einer erneuten gesundheitsbedingten Leistungseinbusse rasch und unkompliziert eine Übergangsleistung aus und prüft den Invaliditätsgrad neu.

2. Neuer Finanzierungsmechanismus: Kostenwahrheit im Finanzhaushalt der IV

Mit dem neuen Finanzierungsmechanismus wird der Bundesbeitrag an die IV nicht mehr in Prozenten der IV-Ausgaben festgelegt, sondern als fixer Beitrag, der jeweils an die Teuerungs- und Wirtschaftsentwicklung angepasst wird. Im Gegensatz zu heute profitiert die IV damit voll von den Einsparungen, die sie erzielt. Heute fliessen von jedem gesparten Franken 38 Rappen in die allgemeine Bundeskasse und nur
62 Rappen kommen der IV zugute.

3. Tiefere Kosten dank mehr Wettbewerb bei den Hilfsmitteln

Neu kann die IV Hörhilfen, Rollstühle und ähnliche Hilfsmittel wenn nötig öffentlich ausschreiben. Damit erhält sie ein zusätzliches Mittel zur Kostensteuerung. Und unter den Anbietern entsteht mehr Markt, was sich wiederum positiv auf Qualität und Preis auswirkt.

4. Einführung eines Assistenzbeitrags

Behinderte, die Anrecht auf eine Hilflosenentschädigung haben, erhalten dank eines neuen Assistenzbeitrages die Möglichkeit, in eigener Regie eine Betreuungsperson zu engagieren. Dies ermöglicht ihnen in vielen Fällen ein Leben zuhause statt in einem Heim und vergrössert damit ihre Autonomie im Alltag. Gleichzeitig können die Angehörigen entlastet werden.

Schutz der Psychologietitel zum Schutz der Patienten
Das neue Gesetz über Psychologieberufe führt einheitliche geschützte Berufsbezeichnungen ein und regelt im Detail die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung von Psychologinnen und Psychologen.
Nur wer einen in der Schweiz anerkannten Master-, Lizentiats- oder Diplomabschluss in Psychologie besitzt, darf sich künftig Psychologe oder Psychologin nennen. Mit eidgenössischen geschützten Weiterbildungstiteln in der Psychotherapie, der Kinder- und Jugendpsychologie, der klinischen, der Neuro- und der Gesundheitspsychologie wird ein verlässliches Qualitätslabel geschaffen. Mit dem Gesetz wird für Patienten und Patientinnen mehr Sicherheit und Transparenz geschaffen und damit der Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Konsumentenschutz verstärkt.


Adresse für Rückfragen

Jean-Marc Crevoisier, Kommunikationschef EDI
Telefon 079 763 84 10


Herausgeber

Generalsekretariat EDI
http://www.edi.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-38182.html