Transit-Verbot von Schlachttieren gilt neu auch für Pferde und Geflügel

Bern, 11.03.2011 - Der Bundesrat hat heute die geltenden Bestimmungen für den Transit von EU-Schlachttieren durch die Schweiz angepasst. Der Transit von Schweinen, Schafen, Rindern und Ziegen ist bereits verboten, neu gilt dieses Verbot auch für Schlacht-Pferde und Schlacht-Geflügel. Es handelt sich um eine einfache Anpassung der Verordnung, die im Übrigen nur eine geringe Anzahl von Transporten betrifft. Schlacht-Pferde und Schlacht-Geflügel aus der EU werden kaum durch die Schweiz transportiert.

Aus Gründen des Tierschutzes sollten Tiere nicht lange Transporte erleiden müssen mit dem einzigen Ziel, geschlachtet zu werden. Der Bundesrat und das Parlament erachten es deshalb als wichtig, am bestehenden Transitverbot durch die Schweiz festzuhalten. Die Tierschutzverordnung verbietet den Transit von Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen. Ausgenommen waren Pferde und Geflügel. Der Bundesrat hat nun entschieden, diese Lücke zu schliessen und den Transit auch für Schlacht-Pferde und - Geflügel zu verbieten.

Das Thema ist bereits im Parlament behandelt worden. Eine parlamentarische Initiative hatte verlangt, das Transit-Verbot im Tierschutzgesetz zu verankern und nicht nur wie bis anhin auf Verordnungsstufe zu regeln. Die Initiative ist im Ständerat gescheitert. Mit dem heutigen Entscheid hat der Bundesrat das bereits bestehende Verbot lediglich ausgeweitet - der Vollständigkeit halber.

Das Transit-Verbot durch die Schweiz für Schlacht-Pferde und -Geflügel tritt am 1. April 2011 in Kraft. 


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