Schutz vor Passivrauchen: Botschaft zur Volksinitiative verabschiedet

Bern, 11.03.2011 - Der Bundesrat hat die Botschaft zur Volksinitiative zum Schutz vor Passivrauchen verabschiedet. Er empfiehlt, die Volksinitiative abzulehnen. Da mit dem am 1. Mai 2010 in Kraft getretenen Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen bereits eine ausreichende, bundesweite Minimalregelung existiert, präsentiert er keinen Gegenentwurf.

Der Bundesrat möchte dem Willen des Parlaments Rechnung tragen, das erst kürzlich in diesem Bereich Rechtsvorschriften erlassen hat. Zudem hat die Bevölkerung kein Referendum gegen das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ergriffen und dadurch die Lösung des Parlaments gestützt. Die Erfahrungen, die seit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes gemacht wurden, sind insgesamt positiv und rechtfertigen keine derart frühzeitige Revision dieser Regelung.

Der Bundesrat hatte am 17. November 2010 einen Vorentscheid getroffen und das Eidgenössische Departement des Inneren beauftragt, eine Botschaft zur Volksinitiative zum Schutz vor Passivrauchen vorzulegen, in der die Volksinitiative zum Schutz vor Passivrauchen zur Ablehnung empfohlen wird, ohne einen Gegenentwurf zu erarbeiten:

Seit dem 1. Mai 2010 gilt das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Dieses ist das Resultat von eingehenden Debatten im Parlament. Das Bundesgesetz sieht ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen vor, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Abgetrennte Raucherräume dürfen eingerichtet werden. Im Bereich der Gastronomie ist es für kleinere Betriebe mit einer Gesamtfläche von höchstens 80 Quadratmetern möglich, ein Gesuch als Raucherlokal zu stellen. Das Bundesgesetz ist eine nationale Minimalregelung, welche es den Kantonen gestattet, weitere Massnahmen zum Schutz der Gesundheit zu treffen. 15 Kantone haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht.

Die Volksinitiative will eine national einheitliche Regelung schaffen und den umfassenden Arbeitnehmerschutz auch auf die Angestellten im Gastgewerbe ausdehnen. Insbesondere würde durch die Initiative das Rauchverbot auf Einzelarbeitsplätze ausgedehnt und bediente Fumoirs und Raucherlokale wären nicht mehr erlaubt.

Tatsächlich ist der Schutz der Arbeitnehmenden mit der momentan geltenden Regelung nicht lückenlos - die Mehrheit ist aber bereits heute vor Passivrauch am Arbeitsplatz geschützt.


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