Bundesrat verurteilt die Gewaltanwendung gegen das libysche Volk und sperrt allfällige Vermögenswerte von Moammar Gaddafi in der Schweiz

Bern, 24.02.2011 - Der Bundesrat verurteilt die Gewaltanwendung der libyschen Machthaber gegen die Bevölkerung auf das Schärfste. Er spricht den Angehörigen der Opfer seine Anteilnahme aus. Angesichts der Entwicklungen hat der Bundesrat beschlossen, allfällige Vermögenswerte von Moammar Gaddafi und seines Umfeldes in der Schweiz mit sofortiger Wirkung zu sperren. Damit will der Bundesrat jegliches Risiko einer Veruntreuung von allenfalls in der Schweiz noch vorhandenem staatlichem libyschem Eigentum vermeiden.

Massenunruhen, Gewalt und bürgerkriegsähnliche Zustände haben in Libyen in den letzten Tagen Hunderte von Toten und Verletzten gefordert. Der Bundesrat verfolgt die Lage in Libyen intensiv und hat die jüngsten Entwicklungen zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat verurteilt die Gewalt, welche die Machthaber in den vergangenen Tagen gegen die libysche Bevölkerung angewendet haben, auf das Schärfste.  

Die Menschen, die in den letzten Tagen in Libyen auf den Strassen gegen das Regime in Tripolis aufbegehrten und ihre demokratischen Rechte einforderten, riskierten ihr Leben. Der Bundesrat ist sich des Muts dieser Menschen sehr bewusst. Den Angehörigen der zahlreichen Opfer, welche das gewaltsame Vorgehen gegen die Demonstrationen der letzten Tage in Libyen gefordert hat,  spricht die Schweiz ihre tiefe Anteilnahme aus. 

Um jeglichem Missbrauch von staatlichen Geldern vorzubeugen, hat der Bundesrat heute entschieden, alle Vermögenswerte von Moammar Gaddafi und seines Umfeldes in der Schweiz mit sofortiger Wirkung zu sperren. Auch der Verkauf und jegliche Veräusserung von Gütern - namentlich von Immobilien - dieser Personen ist ab sofort verboten. Damit will der Bundesrat alle notwendigen Massnahmen ergreifen, um jegliche Gefahr einer Veruntreuung von staatlichen libyschen Vermögenswerten zu vermeiden, die sich allenfalls noch in der Schweiz befinden. Die entsprechende Verordnung tritt heute in Kraft und hat eine Gültigkeit von drei Jahren. 


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