Trilaterales Abkommen zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen

Bern, 10.02.2011 - Bundesrat Didier Burkhalter unterzeichnet am Freitag, während der Internationalen Filmfestspiele Berlin, ein neues Abkommen zwischen der Schweiz, der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen. Dieses Abkommen erweitert die Möglichkeiten für Koproduktionen zwischen den drei Ländern. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern, der sich im Rahmen einer offiziellen Reise vom 11. bis 14. Februar 2011 in Deutschland aufhält, wird zudem Gespräche mit der deutschen Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, führen und Vertreter des Gesundheitsministeriums treffen.

Im Austausch mit Annette Schavan stehen vor allem die bilateralen Beziehungen im Bereich Bildung und Forschung im Zentrum sowie ein Meinungsaustausch über internationale und nationale BFI-Politik. Ausserdem besucht Bundesrat Burkhalter am Montag in Köln das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.

Didier Burkhalter nutzt seinen Aufenthalt in Berlin ausserdem um junge Schweizer Künstlerinnen und Künstler sowie Autorinnen und Autoren, die in der deutschen Hauptstadt leben, zu treffen. Zudem schaut sich der Kulturminister im Rahmen der Berlinale die Vorführung des Films „Almanya“ an, der auch der deutsche Bundespräsident Christian Wulff beiwohnen wird. Schliesslich besucht Bundesrat Burkhalter den European Film Market in Begleitung der Direktorin Beki Probst.

1984 hatte die Schweiz ein bilaterales Abkommen mit Deutschland über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen abgeschlossen, 1990 folgte ein entsprechendes Abkommen mit Österreich. Diese beiden Abkommen wurden nun durch das neue trilaterale Koproduktionsabkommen ersetzt. Mit diesem Abkommen wird die Mindestbeteiligung eines Koproduktionslandes von 30 auf 20 % gesenkt. Sofern die Vertragsparteien einverstanden sind, kann die Mindestbeteiligung sogar auf 10 % gesenkt werden. Ausserdem sind im Rahmen des neuen Abkommens Kofinanzierungen (Gemeinschaftsproduktionen mit finanzieller Beteiligung ohne technisch-künstlerischen Beitrag) mit einem Anteil von 10 bis 20 % möglich.

Auf diese Weise werden die Möglichkeiten für Gemeinschaftsproduktionen der drei Länder mit dem Abkommen beträchtlich erweitert. Denn die gegenwärtige Praxis hatte gezeigt, dass eine Minderheitsbeteiligung von Koproduktionsländern bei einer zu hohen obligatorischen Mindestbeteiligungsquote nur schwer zu realisieren ist, da die Produktionskosten gestiegen sind. Mit der Unterzeichnung des Koproduktionsabkommens unterstreichen die drei beteiligten Länder ihre politischen Willen zur Zusammenarbeit im kulturellen Bereich.


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