Mehr Ausweisentzüge im letzten Jahr

Bern, 08.02.2011 - Auf Schweizer Strassen mussten 2010 knapp 79’000 Fahrzeuglenkerinnen und -lenker ihren Führerausweis abgeben. Dies sind rund 4'000 oder 5,4 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Wegen zu schnellen Fahrens mussten so viele Ausweise wie noch nie entzogen werden. Die Zahl der Entzüge wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand hat entgegen den Vorjahrestrends wieder zugenommen. Das zeigen die neuesten Zahlen des Bundesamts für Strassen.

Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz 78'986 Führerausweise entzogen. Das sind 4'105 mehr als im Vorjahr. Hauptgründe sind nach wie vor das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit sowie Alkohol am Steuer. Das geht aus dem Administrativmassnahmenregister (ADMAS) des Bundesamts für Strassen hervor. Die Ausweisentzüge wegen zu schnellen Fahrens nahmen um 1,2 Prozent auf 35'427 Fälle zu - so viele wurden noch nie registriert. Entgegen dem Trend der letzten Jahre haben auch Massnahmen gegen alkoholisierte Lenkerinnen und Lenker zugenommen. Die Entzüge (0,8 Promille und mehr) nahmen um 5,4 Prozent auf 18'371 Fälle zu, die Verwarnungen (0,5 bis 0,79 Promille) sogar um 12,2 Prozent auf 6'746 Fälle.

Im letzten Jahr mussten wiederum mehr Ausweise wegen Unaufmerksamkeit und Ablenkung entzogen werden. Hier dürfte die Bedienung von Kommunikations- und Multimediaelektronik wie Telefon und Navigationsgeräte während der Fahrt eine der Ursachen sein. 2010 wurde eine kumulierte Zunahme dieser Fälle um 8,2 Prozent auf 9'775 Fälle registriert.

Verschärfte Ausweisentzugsregelung greift

Die meisten Ausweisentzüge waren auf einen bis drei Monate befristet (63,8 Prozent). Führerausweisentzüge von sieben bis zwölf Monaten nahmen um 9,4 Prozent auf 3'427 Fälle zu. Ausweisentzüge, die länger als zwölf Monate dauern, haben von 1'699 auf 1'601 (minus 6,1 Prozent) erneut abgenommen. 17,8 Prozent der Ausweise mussten hingegen auf unbestimmte Zeit entzogen werden. Dies entspricht einer Zunahme um 20,7 Prozent. Hier wirkt sich das im Jahre 2005 eingeführte, verschärfte Recht (Kaskadensystem: stufenweise Verlängerung der Entzugsdauer für Wiederholungstäter) weiterhin messbar auf die Statistik aus. Wiederholungstätern wird der Führerausweis unbefristet entzogen, d.h. sie müssen sich mit ihren charakterlichen oder Suchtmängeln auseinandersetzen, wenn sie nach einer erfolgreichen Therapie den Führerausweis wieder einmal zurückerhalten wollen.

Der 2005 eingeführte Führerausweis auf Probe schlägt sich in der Statistik ebenfalls nieder. So musste 2010 bereits 1'388 Personen (plus 80,9 Prozent) der Ausweis annulliert werden. Dies geschieht nach zwei Widerhandlungen in der Probezeit. Bei 7'030 (+ 27,2 Prozent) wurde die Probezeit um ein Jahr verlängert (eine Widerhandlung in der Probezeit). Dieser Anstieg ist primär darauf zurück zu führen, dass die Übergangsperiode der „altrechtlichen Neulenker“, die noch keinen Führerausweis auf Probe erwerben mussten, zu Ende ging und im letzten Jahr alle Neulenkenden mit dem Führerausweis auf Probe beginnen mussten.

Mehr verkehrspsychologische Untersuchungen

Im letzten Jahr wurden schweizweit 3'037 verkehrspsychologische Untersuchungen zur Abklärung der charakterlichen Eignung zum sicheren Fahren angeordnet. Dies bedeutet eine Zunahme von 26,5 Prozent oder ein Plus von 638 Untersuchungen gegenüber 2009. Als wichtigste Ursachen dafür gelten:

  • Nach der Annullierung des Führerausweises auf Probe - dies geschieht nach dem zweiten Entzug während der dreijährigen Probezeit (siehe oben) - kann nur dann ein neuer Lernfahrausweis beantragt werden, wenn eine verkehrspsychologische Untersuchung bestanden worden ist. 2010 wurden 1'388 Fälle gezählt.
  • 2005 wurde das Kaskadensystem für Wiederholungstäter eingeführt - nach drei schweren Widerhandlungen muss ein Täter seither zur verkehrspsychologischen Untersuchung.

Die Zunahme dieser Untersuchungen schlägt sich auch in der Anzahl Führerausweise nieder, die wegen charakterlicher Nichteignung entzogenen werden (Zunahme um 161 auf 973 Fälle; plus 19,8 Prozent).

Am meisten Ausweisentzüge in der Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen

In absoluten Zahlen sind die Ausweisentzüge in der Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen am höchsten (kumuliert 25'810 Fälle; Zunahme: 3,8 Prozent), gefolgt von den 30- bis 39-Jährigen (kumuliert 17'352, plus 5,4 Prozent) und den 40- bis 49-Jährigen (kumuliert 16'632, plus 4,5 Prozent). In der Altersgruppe der 50- bis 59-Jährigen mussten 10'675 Ausweise entzogen werden (plus 8 Prozent), bei den 60- bis 69-Jährigen 5'422 (plus 10,9 Prozent). In der Altersgruppe ab 70 Jahren waren es 4904 (plus 22,6 Prozent). Zudem mussten 3426 Lenker unter 20 Jahren den Ausweis abgeben, dies entspricht einer Zunahme von 1 Prozent.

Diese Zahlen finden Sie in Tabellenform im Dokument „Auszug aus der ADMAS-Statistik 2010“ im Anhang dieser Medienmitteilung. 

Ausländische Verkehrssünder

Verkehrssündern aus dem Ausland kann - bedingt durch internationales Recht - in der Schweiz der Führerausweis nicht entzogen werden; ihnen wird aber der auslän­dische Führerausweis aberkannt; sie dürfen dann in der Schweiz kein Fahrzeug mehr lenken. Diese Zahl hat sich im letzten Jahr praktisch nicht verändert (minimaler Anstieg von 18'323 auf 18'369 Fälle).

Die Anordnung von Administrativmassnahmen gegen fehlbare Fahrzeuglenkerinnen und -lenker obliegt den Kantonen. Sie melden die Massnahmen dem ASTRA weiter. Das ASTRA seinerseits führt das zentrale ADMAS-Register. Dieses wird von den Zulassungsbehörden zur Beurteilung des automobilistischen Leumunds bei der Er­teilung und beim Entzug von Führerausweisen benützt. Anfang Jahr veröffentlicht das ASTRA die ADMAS-Statistik des Vorjahres. 

Verschärfte Administrativmassnahmen und Kaskadensystem seit 2005

Bei erneuten mittelschweren oder schweren Widerhandlungen verlängern sich seit 1.1.2005 die Mindestentzugsdauern stufenweise (Kaskade). Bei drei schweren Widerhandlungen oder vier mittelschweren Widerhandlungen innert 10 Jahren wird der Ausweis auf unbestimmte Zeit (mindestens aber für zwei Jahre) entzogen. Kann der auf diese Weise entzogene Ausweis wiedererteilt werden und begeht der Inhaber eine erneute Widerhandlung, wird ein Entzug für immer ausgesprochen.

Einteilung der Widerhandlungen:

- leichte Widerhandlungen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 16-20 km/h, ausserorts um 21-25 km/h und auf Autobahnen um 26-30 km/h, Fahren mit einer Alkoholkonzentration von 0,50 - 0,79 Promille), wobei sowohl das Verschulden als auch die Gefährdung lediglich als leicht qualifiziert werden müssen: Diese führen bei Ersttätern neben der Busse zu einer Verwarnung;

- mittelschwere Widerhandlungen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 21-24 km/h, ausserorts um 26-29 km/h und auf Autobahnen um 31-34 km/h, Fahren mit einer Alkoholkonzentration von 0,50- 0,79 Promille, wenn zusätzlich eine weitere leichte Widerhandlung vorliegt), wobei sowohl Verschulden als auch Gefährdung weder als leicht noch als schwer zu qualifizieren sind. Zusätzlich zur Busse wird bei Ersttätern der Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen;

- schwere Widerhandlungen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 25 km/h und mehr, ausserorts um 30 km/h und mehr und auf Autobahnen um 35 km/h und mehr, Fahren mit einer Alkoholkonzentration von 0,80 Promille und mehr oder Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss), wobei sowohl Verschulden als auch Gefährdung als schwer zu qualifizieren sind. Zusätzlich zur Geldstrafe oder Freiheitsstrafe wird Ersttätern der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen.


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