Inkrafttreten der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer
Neuchâtel, 26.01.2011 - Der Bundesrat hat die Verordnung über die Unternehmens-Identifikations-nummer (UIDV) verabschiedet und deren Inkrafttreten auf den 1. April 2011 festgelegt. Die neuen Bestimmungen regeln die Modalitäten in Bezug auf die Einführung und den Betrieb der UID und definieren den Inhalt des UID-Registers. Sie setzen zudem die Normen und Vorschriften für den Austausch, die Verwendung, die Bekanntgabe sowie den Schutz der UID-Daten fest .
Das im Juni 2010 vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Es bildet die gesetzliche Grundlage für die schweizweite Einführung einer einheitlichen und eindeutigen Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Neben der Einführung der UID regelt das UIDG auch den Aufbau eines eigenständigen und teilweise öffentlich zugänglichen UID-Registers, das bei der Zuweisung, Verwaltung, Verwendung und Abfrage der UID von grosser Bedeutung ist.
Die UID soll den administrativen Aufwand der Unternehmen erheblich und nachhaltig verringern. Darüber hinaus trägt sie dazu bei, den Datenaustausch zwischen den Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung zu vereinfachen und sicherer zu gestalten. Auch im Kontext E-Government spielt die UID eine wichtige Rolle, da für den elektronischen Geschäftsverkehr die eindeutige Identifikation aller Unternehmen zwingend notwendig ist.
Die Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer tritt am 1. April 2011 in Kraft. Diese neuen Bestimmungen regeln die Zuweisung und den Betrieb der UID und halten fest, wie die Meldungen im UID-Register bearbeitet werden sollen. Sie setzen zudem die Normen und Vorschriften für den Austausch, die Verwendung, die Veröffentlichung und den Schutz der UID-Daten fest. Unter anderem werden die Regeln für die Bekanntgabe der UID bei Sammelabfragen sowie die Meldungs- und Einsichtsrechte präzisiert. Die UIDV bestimmt auch, für welche UID-Stellen die Einführung der UID von fünf auf drei Jahre verkürzt wird und welche Rolle die kantonalen Koordinationsstellen haben.
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Tel. +41 32 71 36645
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