Bund verstärkt seine Unterstützung zugunsten des Schweizer Filmschaffens

Bern, 21.01.2011 - Der Bund bestätigt und verstärkt seine Unterstützung zugunsten des Schweizer Filmschaffens. Die Förderung der wichtigsten Schweizer Filmfestivals wird weitergeführt und jene der Festivals von Locarno, Winterthur, Baden und Neuchâtel ausgebaut. Des Weiteren werden Kinos, die Auflagen in Bezug auf die Programmvielfalt erfüllen, bei der Digitalisierung ihrer Anlagen unterstützt. Der Kredit der selektiven und erfolgsabhängigen Filmförderung 2011 wird dadurch nicht tangiert. Schliesslich werden die Preisträger des Schweizer Filmpreis «Quartz» ab 2012 neu durch die Mitglieder der Filmakademie bestimmt und nicht mehr durch eine vom Eidgenössischen Departement des Innern gewählte Jury.

Das Departement des Innern (EDI) und das Bundesamt für Kultur (BAK) haben nachfolgende Entscheide getroffen, die darauf abzielen, den Schweizer Film zu stärken:

Stärkung der Filmfestivals
Anfang 2010 hat das BAK die Ausschreibung für die Unterstützung der Filmfestivals 2011-2013 lanciert. Diese wurde von einer externen Evaluation begleitet. Die Evaluatoren bestätigen die bisherige Politik des Bundes. Die vom Bund bisher unterstützen Festivals konnten ihr Niveau halten oder sogar ausbauen. Entsprechend führt der Bund seine Politik fort, Festivals von nationaler Ausstrahlung zu unterstützen und verstärkt dabei sein Engagement. Die Unterstützung für die Jahre 2011-2013 wird um 240'000 auf 2'340'000 Franken pro Jahr erhöht.
Nachfolgenden Festivals wird im Vergleich zur Vorperiode ein zusätzlicher Betrag zugesprochen: 
- Locarno Film Festival: Fr. 1'450'000 jährlich
2008-2010: Fr. 1'350'000 jährlich
- International Fantastic Filmfestival (NIFF): Fr. 120'000 jährlich
2008-2010: Fr. 75’000 jährlich
- Internationales Animationsfilmfestival Fantoche (Baden): Fr. 120'000 jährlich
2008-2010: Fr. 75'000 jährlich 
- Internationale Kurzfilmtage Winterthur: Fr. 100'000 jährlich
2008-2010: Fr. 50'000 jährlich
Die nachfolgenden Festivals werden mit demselben Betrag wie in der Vorperiode unterstützt:
- Visions du Réel (Nyon): Fr. 400'000 jährlich
- Festival International de Film de Fribourg: Fr. 100'000 (Entscheid gilt für das Jahr 2011; wegen des Wechsels der künstlerischen Leitung des Festivals wird dieses im Laufe des Jahres neu evaluiert, um auf dieser Basis über die Unterstützung 2012-2013 zu entscheiden)
- Zurich Filmfestival: Fr. 50'000 jährlich

Von der Ausschreibung ausgenommen sind die Solothurner Filmtage (SFT) als nationale Werkschau für das Publikum und Plattform für die Förderung und Promotion des Schweizer Films. Mit dieser Veranstaltung wurde eine separate Leistungsvereinbarung im bisherigen Rahmen abgeschlossen (330'000 Franken). Diese gilt bis Ende 2011 und wird im laufenden Jahr neu verhandelt.

Förderung der Angebotsvielfalt dank Digitalisierung
Die zunehmende Digitalisierung von Filmen ist eine Herausforderung für die Schweizer Kinolandschaft. Um die Angebotsvielfalt zu fördern, hat das EDI ein Förderprogramm für die Digitalisierung der Kinos beschlossen. Kinos, die Auflagen in Bezug auf die Programmvielfalt erfüllen, sollen damit unterstützt werden. Das Programm startet 2011 mit einem Volumen von 1 Million Franken und ist auf die Dauer von sechs Jahren angelegt (maximales Volumen 9 Millionen Franken). Der Kredit 2011 für die selektive und erfolgsabhängige Filmförderung wird dadurch nicht tangiert. Der Bund beabsichtigt, diese Massnahme ab 2012 in Zusammenarbeit mit Privaten (Public Private Partnership) weiterzuführen. Insbesondere kleineren Kinobetrieben soll durch die Unterstützung der Übergang zum digitalen Zeitalter erleichtert und auf diese Weise ihre vielfältige Programmation gesichert werden. Mit dieser Massnahme können jährlich zwischen 100 bis 120 Kinosäle digitalisiert werden.

Neuerungen beim Schweizer Filmpreis
Die Schweizer Filmakademie nimmt ab 2012 eine stärkere Rolle beim Schweizer Filmpreis «Quartz» ein. Erstmals werden die 350 Mitglieder der Schweizer Filmakademie die Preisträgerinnen und Preisträger für die verschiedenen Kategorien direkt wählen. Bisher bestimmte eine aus Akademiemitgliedern bestehende Jury, die vom Eidgenössischen Departement des Innern ernannt wurde, die Preisträgerinnen und Preisträger. Diese Neuerung stärkt die Rolle der Schweizer Filmakademie.

Präzisierungen der Alltagsregeln und Start der Arbeiten an den neuen Förderkonzepten
Seit Anfang 2011 sind Präzisierungen und Neuerungen bei den Alltagsregeln in Kraft. Diese gelten bis Ende 2011. Ab Anfang 2012 werden die neuen Filmförderkonzepte in Kraft treten. Die Alltagsregeln beinhalten angepasste Vorgaben für die Zusammensetzung der Fachkommission Filmförderung.
Des Weiteren wurden die Ausstandsregeln bei mehrtätigen Sitzungsblöcken enger gefasst, um die Unabhängigkeit der Entscheide der Experten zu stärken. Schliesslich wurden die Modalitäten der Gesuchseingaben sowie bei den Auszahlungsmodalitäten angepasst und präzisiert.
Im Dezember haben die Arbeiten an den Filmförderkonzepten in den Bereichen selektive und erfolgsabhängige Filmförderung begonnen. Der Terminplan hierfür steht und die Branche wurde zur Teilnahme an diesem Prozess eingeladen. Vor der Sommerpause werden die Resultate für die Filmförderkonzepte, die ab 2012 gelten, vorliegen.


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