70 Kindesentführungen und 32 Verletzungen des Besuchsrechts; Statistik 2010 der Schweizerischen Zentralbehörde

Bern, 21.01.2011 - Die Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen im Bundesamt für Justiz (BJ) hat im Jahr 2010 insgesamt 234 Fälle behandelt. 132 Fälle wurden aus dem Vorjahr übernommen. Von den 102 neuen Anträgen betrafen 70 die Rückführung von Kindern und 32 die Ausübung des Besuchsrechts.

Im letzten Jahr übermittelte die Zentralbehörde Gesuche namentlich an Frankreich (9), Brasilien (6), Deutschland (5) und Amerika (4). Anträge an die Schweiz kamen hauptsächlich aus Deutschland (9), Frankreich (8), Italien (6) und Amerika (4). Nach wie vor überwogen die Rückführungsanträge an das Ausland (59) jene an die Schweiz (42), allerdings weniger ausgeprägt als in den Vorjahren.

Entführender Elternteil war häufiger die Mutter (71 % der Fälle). Bei der Verweigerung des Besuchsrechts war der Anteil der Mütter höher (84 % der Fälle). Von den neuen Rückführungs- und Besuchsanträgen waren 147 Kinder betroffen. Ihr Durchschnittsalter betrug rund sieben Jahre.

Fälle mehrheitlich über das Haager Abkommen abgewickelt

Die Schweiz ist über das Haager Kindesentführungs- und das Europäische Sorgerechtübereinkommen mit 78 Staaten vertraglich verbunden. Die meisten Rückführungs- und Besuchsanträge stützen sich auf das Haager Kindesentführungsübereinkommen; das Europäische Sorgerechtsübereinkommen wird hingegen jährlich in weniger als fünf Fällen angerufen. Beide Übereinkommen verfolgen das gleiche Ziel: Zum Schutz des Kindeswohls stellen sie das durch eine Entführung verletzte Sorgerecht wieder her und gewährleisten die Ausübung des Besuchsrechts. Sie haben zudem eine beachtliche präventive Wirkung. Die Nationalität des Kindes und der Eltern spielt bei der Anwendung der beiden Übereinkommen keine Rolle.

Neues Gesetz gewährleistet kindsgerechte Verfahren

Die oft hochstrittigen Fälle stellen die Behörden, Gerichte und Fachleute immer wieder vor ausserordentliche Herausforderungen. Das am 1. Juli 2009 in Kraft getretene neue Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen unterstützt zielgerichtete Lösungen und gewährleistet kindsgerechte Verfahren: Die Verfahrensdauer konnte mit der Reduktion auf zwei Gerichtsinstanzen entscheidend verkürzt werden, Kinder verfügen über eine eigene Vertretung und gütliche Lösungen durch Vermittlung und Mediation werden gefördert. Die für alle Beteiligten, insbesondere für die Kinder, belastenden Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckungshandlungen können auf diese Weise verhindert, beschleunigt oder zumindest für die Kinder schonender gestaltet werden.

Rückführungen in die Schweiz unterstützen

Die Rückführungen ins Ausland entführter Kinder in die Schweiz bilden die Hauptarbeit der schweizerischen Zentralbehörde. Im vergangenen Jahr konnten 18 Kinder u. a. aus Deutschland, Belgien, Bulgarien, Kolumbien, Amerika, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Mazedonien, Dominikanische Republik, Portugal und Serbien in die Schweiz zurückgeführt werden. Die Rückführung gelingt allerdings nicht immer, da Verlauf und Dauer von Rückführungsverfahren im Ausland in hohem Masse von der Leistungsfähigkeit und Qualität des Rechtssystems und Gerichtswesen, sowie vom Kooperationswillen des ersuchten Staates abhängen. Schweizerische Errungenschaften wie die Einsetzung eines Kinderrechtsvertreters oder die tatkräftige Unterstützung von Vermittlungsverfahren existieren in den wenigsten Vertragsstaaten. Die Zentralbehörde ist oft mit langen und aufwändigen Verfahren konfrontiert. Hohe Verfahrenskosten in gewissen Vertragsstaaten verunmöglichen zuweilen die Einleitung eines Rückführungsverfahrens durch Gesuchstellende aus der Schweiz. Aus diesen Gründen setzt sich die Schweizerische Zentralbehörde bei der Haager Konferenz für internationales Privatrecht bereits seit einigen Jahren für zusätzliche, verbindliche Regelungen ein.

2010

Anträge der Schweiz ans Ausland:
Anträge auf Rückführung: 43
Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts: 16
Total neue Fälle: 59

Anträge des Auslandes an die Schweiz:
Anträge auf Rückführung: 27
Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts: 16
Total neue Fälle: 43

2009

Anträge der Schweiz ans Ausland:
Anträge auf Rückführung: 47
Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts: 25
Total neue Fälle: 72

Anträge des Auslandes an die Schweiz:
Anträge auf Rückführung: 25
Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts: 4
Total neue Fälle: 29

2008

Anträge der Schweiz ans Ausland:
Anträge auf Rückführung: 55
Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts: 25
Total neue Fälle: 80

Anträge des Auslandes an die Schweiz:
Anträge auf Rückführung: 20
Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts: 11
Total neue Fälle: 31

2007

Anträge der Schweiz ans Ausland:
Anträge auf Rückführung: 49
Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts: 18
Total neue Fälle: 67

Anträge des Auslandes an die Schweiz:
Anträge auf Rückführung: 17
Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts: 11
Total neue Fälle: 28

2006

Anträge der Schweiz ans Ausland:
Anträge auf Rückführung: 42
Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts: 14
Total neue Fälle: 56

Anträge des Auslandes an die Schweiz:
Anträge auf Rückführung: 19
Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts: 11
Total neue Fälle: 30

2005

Anträge der Schweiz ans Ausland:
Anträge auf Rückführung: 36
Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts: 18
Total neue Fälle: 54

Anträge des Auslandes an die Schweiz:
Anträge auf Rückführung: 24
Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts: 5
Total neue Fälle: 29

2004

Anträge der Schweiz ans Ausland:
Anträge auf Rückführung: 37
Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts: 9
Total neue Fälle: 46

Anträge des Auslandes an die Schweiz:
Anträge auf Rückführung: 12
Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts: 6
Total neue Fälle: 18

2003

Anträge der Schweiz ans Ausland:
Anträge auf Rückführung: 42
Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts: 10
Total neue Fälle: 52

Anträge des Auslandes an die Schweiz:
Anträge auf Rückführung: 18
Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts: 9
Total neue Fälle: 27


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