Bundesrat will Finanzierungslücke beim Strassenverkehr verhindern

Bern, 20.01.2011 - Wegen der steigenden Kosten für Betrieb, Unterhalt und Ausbau öffnet sich bei den Nationalstrassen die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben. Um die drohende Lücke bei der Spezialfinanzierung Strassenverkehr zu verhindern, hat sich der Bundesrat auf ein zweistufiges Vorgehen geeinigt: In einem ersten Schritt soll aufgrund von Netzerweiterungen der Preis für die Autobahnvignette angehoben werden, später der Mineralölsteuerzuschlag. Der Bundesrat hat dem UVEK den Auftrag gegeben, dieses Vorgehen gemeinsam mit dem EFD zu vertiefen.

Aktuell ist die Finanzierung der Nationalstrassen noch gesichert, doch bereits kurz- bis mittelfristig besteht Handlungsbedarf. Denn schon heute übersteigt der Bedarf die Erträge aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV). Die Rückstellungen nehmen dadurch ab. Derzeit liegen sie bei rund 2,8 Milliarden Franken (Stand Ende 2009), gegen Ende 2014 werden sie gemäss den Berechnungen des Bundesamts für Strassen (ASTRA) unter 1 Milliarde Franken sinken.

Diese Entwicklung hat mehrere Gründe:

  • Unterhalt und Betrieb: Um die Substanz des bestehenden Netzes zu erhalten und einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten, sind kostspielige Belags-Sanierungen, Reinigungen sowie Investitionen in die Betriebs- und Sicherheitsausrüstung und Verkehrsinformation nötig.
  • Ausbau bestehender Nationalstrassen: Lärmschutzbauten, Wildquerungen, neue Sicherheitsnormen, steigende Anforderungen an die Tunnelsicherheit sowie die Neugestaltung von Anschlüssen führen zu höheren Kosten.
  • Teuerung: Die Kosten für Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen nehmen teuerungsbedingt laufend zu. Auf der Einnahmeseite wurde die Teuerung hingegen seit langem nicht mehr ausgeglichen: Die Mineralölsteuer wurde 1993 letztmals angepasst, der Mineralölsteuerzuschlag ist seit 1974 unverändert.
  • „Neuer Netzbeschluss“: Im Rahmen der Überprüfung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz sollen auf Anfang 2014 knapp 400 Kilometer bestehende Strassen ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden. Dies würde die SFSV in den nächsten 20 Jahren mit rund 4 Milliarden Franken zusätzlich belasten.
  • Beseitigung von Engpässen: Auf der A1 im Raum Morges–Ecublens und im Glattal ist der Bau neuer Nationalstrassen geplant. Für diese beiden Projekte bedarf es zusätzlicher Mittel in der Höhe von rund 5,4 Milliarden Franken.
  • Beiträge für Eisenbahngrossprojekte: Der seit 1998 bestehende FinöV-Fonds sichert die Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte. Gespiesen wird er zum Teil aus Mitteln der SFSV («NEAT-Viertel»). Bisher war vorgesehen, diese Beiträge ungefähr 2023 auslaufen zu lassen. Im Rahmen von Bahn 2030 wird nun diskutiert, sie zugunsten der Eisenbahnprojekte weiterzuführen. Bei einer Fortsetzung der bisherigen Beiträge von jährlich rund 300 Millionen Franken würde die SFSV bis ins Jahr 2027 mit rund 3 Milliarden Franken zusätzlich belastet werden.
  • Sinkende Einnahmen: Die Bevölkerung wächst zwar weiterhin und die Fahrleistung steigt, aufgrund des sinkenden spezifischen Treibstoffverbrauchs nehmen die Einnahmen der SFSV mittel- bis langfristig jedoch ab.  

Sicherstellung der Finanzierung sämtlicher Aufgaben

Damit auch in Zukunft ein sicheres und leistungsfähiges Nationalstrassennetz zur Verfügung steht, muss die Finanzierung auf eine verlässliche Grundlage gestellt werden. Weitere Verbesserungen der Effizienz und Effektivität in der Aufgabenerfüllung alleine reichen dazu nicht aus. Die Beschaffung von zusätzlichen finanziellen Mitteln für die SFSV ist daher unumgänglich. Der Bundesrat schlägt vor, dieses Ziel mit einem zweistufigen Vorgehen zu erreichen: 

1. Stufe => Preiserhöhung Autobahnvignette für neue Netzelemente  

Der Preis für die Autobahnvignette soll von heute 40 auf etwa 80 bis 100 Franken im Jahr heraufgesetzt werden. Gleichzeitig wird eine Kurzzeitvignette für ein bis zwei Monate zu rund 40 Franken eingeführt. Mit diesen Mehreinnahmen sollen die mit der Anpassung des Netzbeschlusses neu aufgenommenen Strassenabschnitte von knapp 400 Kilometern finanziert werden, die ab Anfang 2014 vom Bund unterhalten werden. Die neue Vignetten-Regelung soll greifen, sobald die Rückstellungen der SFSV unter 1 Milliarde Franken fallen. Der Bundesrat hält diese Anpassung für angemessen, weil das Nationalstrassennetz erweitert wird und seit der letzten Erhöhung (1995) bedeutend verbessert und ausgebaut wurde.  

2. Stufe => Preiserhöhung Mineralölsteuerzuschlag  

Mit der Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags soll der stetig wachsende ordentliche Bedarf gedeckt sowie die Finanzierung absehbarer, zusätzlicher Aufgaben sichergestellt werden. Ein entsprechender Vorschlag dürfte dem Parlament etwa 2015 unterbreitet werden. Der Mineralölsteuerzuschlag wurde letztmals 1974 angepasst. Er wurde durch die aufgelaufene Teuerung inzwischen um die Hälfte entwertet. Der Bundesrat erachtet eine Anpassung deshalb als vertretbar.  

Verschiedene Unterlagen zum Thema sind ab dem 20. Januar 2011 unter www.uvek.admin.ch abrufbar


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Presse- und Informationsdienst UVEK, 031 322 55 11



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