Rückgabe von vier präkolumbischen Mumien an die Regierung von Chile

Bern, 20.01.2011 - Heute, 20. Januar 2011, wurden im Musée d’Ethnographie in Genf (MEG) vier präkolumbische Mumien an die chilenische Regierung übergeben. Zwei davon gehören zu den ältesten Mumien der Welt. Es handelt sich um eine freiwillige Rückgabe von Kulturgütern durch eine Schweizer Privatperson. Die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur übernahm dabei die Vermittlung zwischen den Parteien.

Im Rahmen eines offiziellen Anlasses wurden die vier Mumien in Anwesenheit des Direktors des Bundesamtes für Kultur, Dr. Jean-Frédéric Jauslin, des Vorstehers des Kulturdepartemements der Stadt Genf, M. Patrice Mugny, sowie des Direktors des Musée d’Ethnographie in Genf (MEG), Boris Wastiau, dem chilenischen Botschafter in der Schweiz, Enrique M. Melkonian Stürmer, übergeben.

Das Musée d’Ethnographie in Genf stellte die konservatorische Betreuung im Anschluss an den von der Privatperson geäusserten Übergabewunsch sicher. Der Direktor des Museums, der ebenfalls Präsident der deontologischen Kommission der Museen der Stadt Genf ist, hatte die dem Museum im Vorfeld offerierte Schenkung der Objekte aufgrund ihrer ungesicherten Provenienz in Anwendung der ethischen Richtlinien für Museen des Internationalen Museumsrates ICOM abgelehnt. Die ethischen Richtlinien des ICOM schreiben vor, dass Museen nur Kulturgüter erwerben dürfen (Kauf, Leihgabe, Tausch, Geschenk, Legat), wenn sie im Vorfeld sichergestellt haben, dass die Objekte eine legale Provenienz haben.

Zwei Mumien der Chinchorro-Kultur
Bei den Objekten handelt es sich um zwei Mumien der so genannten Chinchorro-Kultur (5000 bis ca. 1500 v. Chr.), eine präkolumbische Mumie unsicheren Datums sowie eine Mumie aus der Zeit des ersten Kontaktes mit den Spaniern. Alle vier Kulturgüter stammen aus dem Norden Chiles am Rande der Atacama-Wüste. Die Chinchorro-Mumien gelten als älteste Mumien der Welt, ihre Entstehungszeit datiert bis zu 5000 v. Chr. Die vier Mumien sind Teil des kulturellen und archäologischen Erbes von Chile.

Neben den vier repatriierten Mumien, umfasste die Privatsammlung noch weitere historische menschliche Überreste, welche jedoch nach eingehender Prüfung durch Fachspezialisten aus der Schweiz und Chile keiner spezifischen Kultur zugeordnet werden konnten und bereits in einem fortgeschrittenen Zersetzungszustand waren. Diese werden im Frühjahr 2011 mit einer kleinen Zeremonie in Genf ordentlich bestattet.

Gute Kooperation zwischen den Schweizer und chilenischen Behörden
Die chilenischen Behörden erklärten sich unmittelbar nach Kontaktaufnahme durch die Schweizer Behörden bereit, die bedeutungsvollen Kulturgüter in Koordination mit dem Bundesamt für Kultur sowie dem Genfer Musée d’Ethnographie zurückzuführen. Zwei Fachexpertinnen für diese Art von Kulturgütern wurden dafür aus Chile eingeflogen, welche zusammen mit den Schweizer Experten die Untersuchung und Analyse vor Ort durchführten.

Chile misst dem Erhalt seines kulturellen Erbes grosse Wichtigkeit zu, dies insbesondere auch im Zusammenhang mit dem kulturellen Erbe der Ureinwohner des Landes. Die vorliegende Rückgabe erhält eine zusätzliche Bedeutung im Rahmen der 200-Jahre Feierlichkeiten anlässlich der Unabhängigkeit der Republik Chile (1810-2010).

Die zurückgeführten Kulturgüter werden in Chile vom Consejo de Monumentos Nacionales in Empfang genommen und anschliessend in musealen Institutionen fachgerecht konserviert.

Bund erhält und schützt kulturelles Erbe
In der Schweiz gelten seit der Einführung des Kulturgütertransfergesetzes (KGTG) am
1. Juni 2005 neue Sorgfaltspflichten bei der Übertragung von Kulturgut. Wer ein Kulturgut überträgt, muss sich vorher vergewissern, dass dieses nicht gestohlen wurde oder dem Eigentümer gegen seinen Willen abhanden gekommen ist, wie dies beispielsweise bei einer Raubgrabung der Fall ist.  Mit dem Gesetz will der Bund einerseits einen Beitrag zum Erhalt des kulturellen Erbes leisten sowie Diebstahl, Plünderung und illegale Ein- und Ausfuhren von Kulturgut verhindern.

Positive Auswirkungen des KGTG
In der Praxis führten die neuen Bestimmungen des KGTG zu sichtlich erhöhter Sorgfalt beim Transfer von Kulturgütern. Die Präventions- und Informationsbestrebungen im Umgang mit Kulturgütern fördern zudem die freiwilligen Rückgaben von Kulturgütern mit fehlender oder zweifelhafter Provenienz.

Weiter Informationen gibt es auf der Homepage des Bundesamtes für Kultur: www.bak.admin.ch/kgt


Adresse für Rückfragen

Benno Widmer, Leiter Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer Bundesamt für Kultur
Tel. 031 322 03 25, Benno.Widmer@bak.admin.ch

Boris Wastiau, Direktor MEG - Musée d'ethnographie, Genève
Tel. 022 418 45 49, Boris.Wastiau@ville-ge.ch

Botschafter der Republik Chile, Enrique M. Melkonian Stürmer, Bern
Tel. 031 370 00 53, enrique.melkonian@embachile.ch



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Bundesamt für Kultur
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