Bundesrat lässt allfällige Gelder von Tunesiens Ex-Präsident Ben Ali in der Schweiz sperren

Bern, 19.01.2011 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, allfällige Gelder des früheren tunesischen Präsidenten und seines Umfeldes in der Schweiz mit sofortiger Wirkung zu sperren. Damit will der Bundesrat jegliches Risiko einer Veruntreuung von staatlichem tunesischem Eigentum vermeiden. Tunesiens Behörden haben nun die Möglichkeit, ein Rechtshilfegesuch in Strafsachen an die Schweiz zu richten.

Gewalt und Massenunruhen haben in Tunesien zahlreiche Menschenleben gefordert und die Regierung zu Fall gebracht. Ex-Präsident Ben Ali ist aus dem Land geflohen. Als interimistisches Staatsoberhaupt amtet der Parlamentspräsident.

Angesichts dieser jüngsten Entwicklungen will der Bundesrat alle notwendigen Massnahmen ergreifen, um jegliche Gefahr einer Veruntreuung von staatlichen Geldern zu vermeiden. Die tunesischen Behörden sollen die Möglichkeit haben, ein Rechtshilfegesuch in Strafsachen an die Schweiz zu richten. Mit der heute verabschiedeten Verordnung hat der Bundesrat beschlossen, allfällige Gelder des ehemaligen tunesischen Präsidenten und seines Umfeldes in der Schweiz mit sofortiger Wirkung zu sperren. Zudem hat der Bundesrat den Verkauf und jegliche Veräusserung von Immobilien dieser Personen verboten. 

Die entsprechende Verordnung tritt bereits am heutigen Tag in Kraft. Damit will der Bundesrat verhindern, dass allfällige Gelder aus der Schweiz ins Ausland überführt und so den vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen entzogen werden. Die Verordnung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.

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