Maul- und Klauenseuche: Importeinschränkungen für Tiere und Lebensmittel aus Bulgarien

Bern, 13.01.2011 - Für Reisende und Jäger ist die Einfuhr von Fleisch und Milchprodukten aus Bulgarien per sofort verboten. Auch für den gewerblichen Handel gibt es starke Einschränkungen. In Bulgarien wurde in einem Dorf nahe der Grenze zur Türkei in der Region Burgas bei Schafen, Ziegen, Rindern und Schweinen die Maul- und Klauenseuche MKS entdeckt. Tage zuvor war die Seuche bei Wildschweinen nachgewiesen worden. MKS ist für Menschen nicht gefährlich.

In Bulgarien werden nun sämtliche Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine des betroffenen Dorfes getötet und weitere Massnahmen erlassen, um die Ausbreitung der hochansteckenden Seuche zu verhindern. Weitere Fälle können nicht ausgeschlossen werden. Auch die Europäische Union EU hat strenge Handelseinschränkungen für den internen Markt erlassen. Wie die Seuche nach Bulgarien eingeschleppt wurde, ist nicht geklärt. Möglich ist die Einschleppung aus der Türkei: Im Gegensatz zum europäischen Teil, welcher als MKS-frei gilt, traten im asiatischen Teil 2010 über 1000 Fälle auf.

2010 wurden keine Nutztiere aus Bulgarien in die Schweiz verbracht. Auch Lebensmittel von für MKS empfänglichen Tieren wurden im gewerblichen Handel kaum aus Bulgarien eingeführt: Von Januar bis November 2010 waren dies gerade mal rund 30 Tonnen Käse.

Die Maul- und Klauenseuche ist eine für Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und andere Klauentiere äusserst ansteckende Krankheit mit verheerenden wirtschaftlichen Folgen. Die Schweiz und sämtliche Staaten der Europäischen Union (ausser Bulgarien) sind MKS-frei. In vielen übrigen Ländern weltweit kommt die Seuche jedoch ständig vor, gerade auch in der Türkei. Die Verordnung über die Importeinschränkungen und weitere Informationen zur Maul- und Klauenseuche finden Sie unter www.bvet.admin.ch.


Adresse für Rückfragen

Marcel Falk, Kommunikation, Bundesamt für Veterinärwesen, 031 323 84 96



Herausgeber

Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) - ab 2013 im EDI
http://www.bvet.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-37170.html