Vernehmlassung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Bern, 22.12.2010 - Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zum Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (ICRPD) eröffnet.

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stellt ein wichtiges Instrument dar, um die Diskriminierung der Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu bekämpfen und ihre selbstständige Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Das Übereinkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der bereits bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert. Ziel des Übereinkommens ist die Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen. Behinderte Menschen sollen durch aktive Teilnahme am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben in den vollen Genuss der grundlegenden Menschenrechte kommen. 

Der Beitritt zum Übereinkommen ist ein konsequenter Schritt und unterstreicht die traditionelle aktive Menschenrechtspolitik unseres Landes. Bis am 1. Dezember 2010 wurde die Konvention von 147 Staaten unterzeichnet und von 96 Staaten ratifiziert (darunter 15 Staaten der EU).

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 15. April 2011.

Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei:
Direktion für Völkerrecht, Bundeshaus Nord, 3003 Bern
(e-mail: dv-menschenrechte@eda.admin.ch, Tel. 031/ 325 07 68, Fax 031/ 325 07 67).


Adresse für Rückfragen

Information EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
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