IV vergütet Hörgeräte-Versorgung künftig pauschal

Bern, 17.12.2010 - Die Invalidenversicherung wird die Versorgung mit Hörgeräten neu mit Pauschalbeiträgen an die Hörbehinderten vergüten. Der heute geltende Tarifvertrag mit den Akustikerverbänden wird gekündigt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen arbeitet zurzeit die Detailmodalitäten des neuen Systems aus, dessen Eckwerte heute den Vertretungen der Branche und der Hörbehinderten mitgeteilt wurden. Das Pauschalsystem übergibt den Versicherten deutlich mehr Selbstverantwortung und Entscheidungsfreiheit, es bringt Wettbewerb in die Hörgeräte-Versorgung, tiefere Preise und den Sozialversicherungen weitere Einsparungen.

Das neue Pauschalsystem ist für die Hörbehinderten vorteilhaft. Sie erhalten das Geld von der Versicherung direkt ausbezahlt und können damit ihre Hörgeräteversorgung frei wählen: Sie können ihr Hörgerät sogar im Ausland kaufen, wenn sie das wollen. Sie können Preis und Leistung abwägen und so auf die Qualität der Versorgung und auf die zu tragenden Kosten direkt Einfluss nehmen. Das stärkt den Wettbewerb und bringt die Preise zum Sinken.

Die Invaliden- und die Alters- und Hinterlassenenversicherung können mit dem geplanten Pauschalsystem Einsparungen von bis zu 30 Millionen Franken erreichen. Die Gesamtausgaben von IV und AHV für Hörgeräte belaufen sich auf ca. 100 Millionen Franken jährlich.

840 Franken Pauschale für ein Hörgerät

Die Höhe der neuen Pauschale für die Versorgung mit einem Hörgerät wird unter Berücksichtigung der Vergütungshöhe in EU-Vergleichsländern, insbesondere in Deutschland, ermittelt. Die Details werden derzeit vom Bundesamt für Sozialversicherungen erarbeitet. Zurzeit wird von einem Wert ausgegangen, der 50 Prozent über der Vergütung in Deutschland liegt. Der Zuschlag berücksichtigt die höheren Arbeitskosten in der Schweiz und gewährleistet ein qualitativ hochstehendes Versorgungsniveau.

Auf dieser Basis berechnet, ergibt sich eine Pauschale von 840 Franken für ein Hörgerät und von 1650 Franken für zwei Hörgeräte. Hinzu kommen bei Bedarf jährliche Pauschalen für Ersatzbatterien und für Reparaturen. Die Hersteller und die Akustiker-Branche sind in der Lage, zu diesen Preisen eine breite Palette qualitativ hochstehender Geräte und einwandfreien Service anzubieten.

Auch die AHV wird das neue Vergütungssystem anwenden. Findet die Erstversorgung im AHV-Alter statt, so beträgt der Beitrag der AHV wie bisher 75% der IV-Leistung und wie bisher nur für eine einseitige Versorgung.

Spezielle Regelungen für Kinder und für Härtefälle

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wird keine Pauschale, sondern ein Höchstvergütungsbetrag in der Höhe der heutigen Fallkosten festgelegt. Heute ist das nur für bestimmte Gruppen von Kindern und Jugendlichen der Fall. Zudem wird eine Härtefallregelung getroffen für den kleinen Anteil an Hörbehinderten, die mit dem Pauschalbeitrag nicht zweckmässig mit einem Hörgerät versorgt werden können. Die Prüfung dieses Anspruchs erfolgt aufgrund von klar definierten Kriterien.

Das neue Pauschalsystem tritt voraussichtlich auf den 1. Juli 2011 in Kraft.


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