Bundesrat verlängert Fristen für Baubeginn und Inbetriebnahme der HGV-Anschlüsse

Bern, 17.12.2010 - Der Bundesrat hat der generellen Fristverlängerung für die Projekte „Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Hochleistungs-Eisenbahnnetz“ (HGV-Anschluss) zugestimmt. Neu wird das Jahr 2015 massgebend für den Baubeginn sein. Der Bauabschluss muss neu spätestens 2020 erfolgen. Bisher galten dafür die Fristen 2010 für Baubeginn und 2015 für Bauabschluss.

Mit den HGV-Anschluss-Projekten werden die Reisezeiten zu den ausländischen Metropolen Lyon/Paris und Stuttgart/Ulm/München verkürzt.

Bereits wurden verschiedene Projekte abgeschlossen, etwa der Bahnhofausbau in Altstätten SG oder die Wiederinbetriebnahme der  Linie durch den Haut-Bugey (so-genannte neue Karpatenlinie auf der Strecke Genf–Paris). Weitere 12 Projekte sind im Bau weit fortgeschritten (1). 

Die Abhängigkeiten zu anderen Projekten haben zur Folge, dass sich der Baubeginn resp. die vorgesehene Inbetriebnahme einzelner Projekte verzögern. Dies gilt namentlich für den Bahnanschluss des Euro-Airports Basel-Mülhausen, die Elektrifizierung und den Ausbau der Strecke Lindau–Geltendorf (Zürich–München) für den Neigezugbetrieb sowie bei einzelnen Projekten in der Ost-schweiz.

Der Bundesrat hat in seiner Antwort zur Motion von Ständerat Claude Janiak bereits im Januar 2010 einer grundsätzlichen Fristverlängerung für alle HGV-Anschluss-Projekte zugestimmt. Das Parlament hat die Motion am 15. Juni 2010 angenommen und entschieden, dass eine Verzögerung von rund 5 Jahren angesichts der Komplexität vieler HGV-Anschluss-Projekte vertretbar ist und nicht zu einem Verlust der Bundesbeiträge führen wird.

Der Bundesrat hat nun die Frist für den Baubeginn (spätestens 2010) und den Bau-abschluss (spätestens 2015) um fünf Jahre auf 2015 respektive 2020 verlängert.

(1) Details zum Projektfortschritt können der Internetseite „www.bav.admin.ch/hgv“ entnommen werden


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